Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-03-13
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Nach Absprache mit dem Ratspräsidenten werde ich gleich meine beiden Minderheitsanträge vertreten.
Artikel 6d Absatz 5 sieht vor, dass Daten, die in Isas und Isis erfasst sind, "nach den Vorgaben der Isis-Qualitätskontrolle überprüft" werden. Das ist grundsätzlich positiv. Allerdings schreibt diese Bestimmung den Auftrag so fest, dass die interne Qualitätssicherung zu wenig detailliert ist. Damit der in Artikel 6b umschriebene Zweck von Isas auch tatsächlich [PAGE 313] erreicht werden kann, muss sich die interne Qualitätssicherung um mehr kümmern als bloss darum, die "Erheblichkeit und Richtigkeit der Personendaten" zu beurteilen. Mit meiner Minderheit fordere ich deshalb, dass in Isas auch der "Inhalt der provisorischen Erfassungen, namentlich die Quellenangabe, die Bewertung der Information und das Datum der nächsten Gesamtbeurteilung" überprüft wird und dass "die definitive Erfassung der Daten" bestätigt wird. Und: "Erst wenn diese Bestätigung vorliegt, können neue Informationen über dieselbe Person erfasst werden."
In Artikel 6g, und jetzt komme ich zum zweiten Minderheitsantrag, geht es um die Weitergabe von Personendaten an inländische Behörden. Absatz 2 umschreibt die Weitergabe von Erkenntnissen zwecks Strafverfolgung und Verhinderung von Straftaten. In der Vergangenheit hat sich der Nachrichtendienst des Bundes immer wieder geweigert, genau dies zu tun. So deckte der Bundesrat die Haltung des Nachrichtendienstes, der sich im Zusammenhang mit der Bundesfeier auf dem Rütli 2007 weigerte, den Strafbehörden Einsicht in die von Bundesrat und Geheimdienst verwendeten Informationen zu gewähren. Auch das desaströse Versagen der nachrichtendienstlichen Behörden in Deutschland betreffend den nationalsozialistischen Untergrund zeigt, dass alles darangesetzt werden muss, zu vermeiden, dass nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu spät oder gar nie bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden ankommen und dadurch die Aufklärung von Straftaten verhindert wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 6g Absatz 2 zuzustimmen, der den Nachrichtendienst verpflichtet, solche Daten "unter Wahrung des Quellenschutzes unverzüglich und aus eigener Initiative" an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.