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Maier Thomas · Nationalrat · 2014-06-04

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass Sie sich an die letzte Wintersession und damit auch an dieses Geschäft erinnern. Aufgrund unseres Erinnerungsvermögens einerseits und einer praktisch unveränderten Ausgangslage gegenüber Frankreich andererseits verzichte ich auf eine detaillierte Wiederholung aller Argumente.

Das Wichtigste zur Auffrischung: Bei diesem Geschäft geht es um die Vermeidung von Doppelbesteuerungen zwischen Frankreich und der Schweiz auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern. Dieses Abkommen ist am 11. Juli 2013 unterzeichnet worden. Es soll das alte Abkommen aus dem Jahr 1953 ersetzen. Es sieht unter anderem die Einführung der Anrechnungsmethode vor.

Wir haben hier im Nationalrat am 12. Dezember 2013 mit 122 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen Nichteintreten beschlossen. Der Ständerat ist am 18. März 2014 ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat mit 35 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat beschlossen mit dem Auftrag, das Abkommen im Rahmen des "dialogue structuré" mit Frankreich neu auszuhandeln. Der Ständerat hat in der Frühjahrssession somit einen anderen Weg gewählt, allerdings mit einer materiell sehr ähnlichen Begründung wie wir hier im Nationalrat.

Im Rahmen des Prozesses zwischen den beiden Kammern können wir hier im Nationalrat im Moment nur darüber entscheiden, ob wir einer Rückweisung zustimmen wollen oder nicht. Stimmen wir zu, ist das Geschäft zurückgewiesen. Lehnen wir ab, geht es zurück in den Ständerat. Dieser kann dann an seiner Rückweisung festhalten oder nicht.

Der Hauptgrund für die Kündigungsabsichten vonseiten Frankreichs war und ist die Absicht, auch bei Erblassern, die in der Schweiz leben, das französische Erbschaftssteuerrecht anwenden zu können. Eine Mehrheit Ihrer WAK ist weiterhin der Ansicht, dass dieses neue Abkommen international anerkannte Grundprinzipien im Steuerrecht missachtet. Sie meint einerseits, dass Immobilien an ihrem Standort zu besteuern sind, und andererseits, dass alle übrigen Vermögenswerte durch den Staat besteuert werden, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ich habe Ihnen dies in der Wintersession ausführlich dargelegt.

Es geht nun um die Frage, was die Auswirkungen eines vertragslosen Zustands wären. Einerseits könnte es je nach weiterer Entwicklung in den beiden Vertragsstaaten zu gewissen Doppelbesteuerungen kommen; dies aber nur, wenn die Schweiz zum Beispiel irgendwo für direkte Nachkommen eine Erbschaftssteuer einführen würde. Andererseits wären Schweizerinnen und Schweizer, die nach Frankreich auswandern, auch in Erbschaftsangelegenheiten sofort dem französischen Steuerrecht unterstellt, auch wenn sie nur vorübergehend dort wohnen würden. In diesem Fall ist aber klar, dass, wer nach Frankreich auswandert, sich dessen bewusst sein muss. Weiter wären wir einseitigen Änderungen durch Frankreich ausgesetzt, und im Steuerfall bestünden keine Vorkehrungen. Nach dem Abwägen aller Punkte ist Ihre WAK folgender Meinung: Frankreich kann mit dem Abkommen seine Interessen zu einseitig durchsetzen, es steht als alleiniger Gewinner da.

Die Frau Bundesrätin hat uns in der Kommission von den Gesprächen mit Frankreich berichtet. Die Rückmeldungen sind, das ist wenig überraschend, sehr klar. Sowohl der ehemalige Finanzminister, Herr Pierre Moscovici, als auch sein Nachfolger, Herr Michel Sapin, sagen, eine Wiederaufnahme von Verhandlungen in diesem Bereich sei ausgeschlossen. Die Franzosen haben offenbar auch intern, in ihrem Parlament, klar festgehalten, dass sie den alten Vertrag kündigen werden, wenn die Schweiz diesen konkreten Vertrag nicht unterzeichnet. Der Hauptgrund ist, dass die Franzosen diesen Vertrag gar nicht wollen. Umgekehrt wollen nun auch Stände- und Nationalrat diesen Vertrag nicht, und Neuverhandlungen sind, wie ich gesagt habe, ausgeschlossen. Dieses Abkommen ist also faktisch sozusagen klinisch tot.

Erlauben Sie mir noch eine abschliessende Bemerkung: Falls sich doch noch irgendwo die Möglichkeit eines speziellen Dialogs eröffnen würde, wäre es dem Bundesrat auch nach der Ablehnung des Abkommens durch National- und Ständerat nicht verboten, diese Möglichkeit zu ergreifen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre WAK mit 18 zu 7 Stimmen, den Rückweisungsbeschluss des Ständerates abzulehnen.