Stadler Markus · Ständerat · 2012-12-04
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-12-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort zusammengefasst, dass er sich nicht in Kantonsangelegenheiten einmischen wolle und die Sache für die Ermittlung des Ressourcenpotenzials ohnehin unerheblich sei. Dazu ein paar Überlegungen:
Zur Antwort auf Frage 1: Das Gesetz, welches bestimmt, dass das Vermögen für die Besteuerung zum Verkehrswert zu ermitteln sei, ist ein Bundesgesetz, das StHG. Es ist unüblich, dass der Bund Gesetze erlässt und sich um deren Einhaltung überhaupt nicht kümmert. Dass der Bundesrat sich nicht in die Kantonshaushalte einmischen will, erachte ich als richtig. Allerdings bin ich der Meinung, dass er mit etwas gutem Willen meinem Anliegen auch ohne direkte Einmischung Rechnung tragen könnte. Eine harmonisierte Grundstückbewertung ist nämlich das eine, wie die Kantone die Werte dann steuerlich berücksichtigen, das andere. Letztlich geht es ja beim NFA um das Steuerpotenzial und nicht um die Ausschöpfung dieses Potenzials.
Ich weiss natürlich, dass schon verschiedene Vorstösse gemacht wurden, dass sie aber beim Versuch gescheitert sind, die formelle Steuerharmonisierung durchzusetzen bzw. diese Kontrolllücke zu schliessen. Beim Eigenmietwert kennt der Bund einen Korrekturmechanismus. Er hat ihn auch schon zur Anwendung gebracht, dies nicht deshalb, weil er hier die Teilsouveränität der Kantone nicht schätzen würde, sondern weil er selbst ein Eigeninteresse am Steuerertrag hat. Bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials nach NFA müsste er eigentlich auch ein Interesse an der richtigen Umsetzung seines Gesetzes haben.
Zur Antwort auf Frage 2: Leider subsumiert der Bundesrat die zweite Frage auch unter diese Kontrolllücke. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat zwar den Auftrag, die Datenqualität im Rahmen des NFA in den Kantonen zu prüfen, diese Prüfung führt aber in Bezug auf die Grundstückschätzungen de facto zu einer Scheingenauigkeit, weil der Bund offenbar kein Instrument hat, die materielle Datenqualität zu überprüfen.
Die Wirkung dieser Nichtüberprüfung bzw. Nichtkorrektur im Sinne einer Harmonisierung bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials könnte nun leicht darin bestehen, dass die Kantone weniger Interesse haben, die Grundstückschätzungen gemäss Bundesgesetz, also zum Verkehrswert, vorzunehmen, nach dem Prinzip, je kleiner zum Beispiel bei einer allgemeinen Neuschätzung die Höherschätzung ausfalle, desto tiefer sei künftig das Ressourcenpotenzial des Kantons. Die NFA-Philosophie wollte aber gerade verhindern, dass die Berechnung des Ressourcenpotenzials durch den eigenen Kanton beeinflusst werden kann. Deshalb kann die bundesrätliche Antwort nicht ganz überzeugen, auch dann nicht, wenn es dabei nicht um den wesentlichsten Bestandteil des Ressourcenpotenzials der Kantone geht.