Abate Fabio · Ständerat · 2012-12-04
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-04
Wortprotokoll
È con piacere che mi appresto a difendere questo postulato.
Mit diesem Postulat wird der Bundesrat ersucht, einen Bericht zu erarbeiten, in dem die Ergebnisse des Mehrjahresprogrammes des Bundes 2008-2015 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik evaluiert werden. Es sind vier Punkte betont worden, und ich erlaube mir, zwei davon zu erwähnen:
1. Der Bundesrat soll sich dazu äussern, ob die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, ausreichen, um die Weiterführung aller Interreg-Programme unter Interreg V, einschliesslich des bilateralen Programms Schweiz-Italien, zu gewährleisten.
2. Der Bundesrat soll sich dazu äussern, ob die Umsetzungsvorschriften des Bundes so angepasst werden sollten, dass die Kantone bei der Festlegung der einzelnen Projekte gegenüber ihren Partnern, die grenzüberschreitend tätig sind, mehr Spielraum haben.
Zu Punkt 1 muss Folgendes gesagt werden: Die zur Verfügung stehenden Mittel für Interreg stehen in einem klaren, ich würde sogar sagen, in einem krassen Missverhältnis zu jenen, die unsere Partnerregionen aufbringen. So standen meines Wissens 5 Millionen Schweizerfranken auf italienischer Seite 90 Millionen Euro gegenüber. Wir sind im Besitze eines Briefwechsels zwischen dem Präsidenten der Region Lombardei und dem italienischen Minister für territoriale Kohäsion. Das ist ein interessantes Ministerium. Der Minister zeigt sich besorgt. Es sei ungewiss, ob die Eidgenossenschaft den Willen habe, den Programmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit adäquate Bedeutung zukommen zu lassen. Das finanzielle Ungleichgewicht birgt also in der Tat das Risiko, die Verhandlungsposition der Schweiz und die Qualität der Programme zu untergraben.
Der zweite Aspekt ist die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die relativ ist: Deren Ziele und deren operative Umsetzung sind in jeder Grenzregion völlig anders gelagert. Für die Zusammenarbeit mit Italien fehlen uns beispielsweise institutionelle Gefässe, die für die Zusammenarbeit mit Frankreich und Deutschland demgegenüber vorhanden sind.
Der Bundesrat empfiehlt die Annahme des Postulates, und das ist positiv. In Artikel 18 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik ist die Pflicht zu Evaluation und Berichterstattung vorgesehen. Nun gilt es, die Punkte des Postulates aufzunehmen. Die Stellungnahme des Bundesrates ist klar, und wir warten jetzt auf den Evaluationsbericht, wo die Lösungen für die spezifischen Probleme, die im Postulat angesprochen werden, enthalten sein müssen. [PAGE 1057]