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Germann Hannes · Ständerat · 2012-12-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-04

Wortprotokoll

Von der Antwort des Bundesrates und dem, was jetzt bei den Verhandlungen passiert ist, bin ich sehr befriedigt. Das "teilweise befriedigt" hängt damit zusammen, dass es sich bei Fatca um eine Kröte handelt, die alle Staaten schlucken müssen, die irgendetwas mit den USA zu tun haben.

Der Grund, warum das für unser Land und unseren Finanzplatz so wichtig ist, liegt in der weitreichenden Wirkung, die Fatca entfaltet. Wenn also jemand Kunde ist, gilt er als US-steuerpflichtiger Steuerzahler. Dass eine Person mit US-Staatsbürgerschaft in den USA steuerpflichtig ist, leuchtet noch ein. Es gelten aber auch alle US-Doppelbürger und alle Green-Card-Inhaber als US-steuerpflichtige Steuerzahler. Selbst der Aufenthalt in den USA über einen gewissen Zeitraum hinweg bzw. der "substantial presence test", der gemacht wird, kann dazu führen, dass der US-Fiskus Ansprüche erhebt. Schliesslich sind Drittpersonen, mit welchen der Kunde oder die Kundin in Verbindung steht, ebenfalls steuerpflichtig. Dazu kann es über das Führen eines gemeinsamen Kontos mit einem Green-Card-Inhaber kommen, die Vergabe einer Vollmacht an Drittpersonen, die wirtschaftliche Berechtigung usw.

Sie sehen also, es gibt hundert Gründe, weshalb man vom US-Fiskus erfasst werden kann. Das heisst, in der Schweiz leben unzählige Personen, die betroffen sind, und darum ist das Zustandekommen einer Lösung für uns so wichtig. Der Bundesrat hat vorausschauend gehandelt und eine Sonderlösung für die Schweiz angestrebt. Es liegt jetzt, ziemlich genau seit 14 Tagen, ein Entwurf des IRS vor. Es sieht relativ gut aus, dass wir Erleichterungen erhalten, aber die USA haben eben auch ein Diskriminierungsverbot für US-Personen hineingebracht, das heisst, die Schweizer Banken dürfen solche Personen auf keinen Fall diskriminieren und sagen, sie wollten sie nicht mehr - umso wichtiger wird das Abkommen für uns.

Frau Bundespräsidentin, nun hätte ich, wenn Sie erlauben, noch ein paar Zusatzfragen vor dem Hintergrund, dass dieses Abkommen vor dem Abschluss, also vor der Paraphierung steht - die Vorzeichen, dass wir die Erleichterungen erhalten werden, sind ja gut -:

1. Wie gross sind die Chancen, dass wir die administrativen Erleichterungen, also in Bezug auf Kundenidentifikation den für kleinere Bankinstitute wichtigen Status "deemed compliant" erhalten?

2. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Austausch zwischen den Schweizer Banken und der IRS-Steuerbehörde direkt erfolgen kann? Dies ist eben anders als bei den grossen EU-Staaten, wo der Datenaustausch über eine zentrale Datensammlung erfolgt.

3. Teilen Sie die Auffassung, dass Fatca trotz der angesprochenen Erleichterungen wenn nicht dem automatischen, so doch einem direkten Informationsaustausch sehr nahe kommt?

4. Was kann Fatca vor dem Hintergrund des Verhandlungsergebnisses jetzt zur Lösung des Steuerstreits mit den elf involvierten Banken beitragen, falls überhaupt etwas beigetragen werden kann?

5. Zur zeitlichen Umsetzung - das ist ganz wichtig -: Per 1. Januar 2014 muss das Abkommen inklusive eines allfälligen Referendums unter Dach und Fach sein. Muss der Bundesrat hier einen abgekürzten Weg, also Sonderrecht, vorsehen, um dieses wichtige Ziel zu erreichen, oder schätzen Sie das übliche Verfahren für ausreichend ein?

Ich danke Ihnen noch für die Beantwortung dieser zusätzlichen Fragen.