Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-05-29
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 26./27. März 2012 das Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit beraten und empfiehlt die vorliegende Fassung mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Annahme. Bei der Beratung wurden Hearings mit Vertretern der Kantone und den Sozialpartnern durchgeführt und der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21. Oktober 2011, "Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen", und die dazu gelieferten Antworten des Bundesrates berücksichtigt.
Mit den flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der flankierenden Massnahmen ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das konsequent umgesetzt, werden nur diejenigen Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, die in der Schweiz fehlen. Eine Verdrängung von Inländerinnen und Inländern kann so verhindert werden.
Leider haben die flankierenden Massnahmen empfindliche Lücken, die von einigen verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbstständigkeit und die Subunternehmerketten. Das hat auch die GPK-NR im erwähnten Bericht klar festgehalten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Lohnbestimmungen noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen durchführen? Das war zum Beispiel eine Frage, die die Kommission beschäftigte. Darum müssen die flankierenden Massnahmen erlauben, die Lohnbestimmungen direkt in der Schweiz durchzusetzen.
Das EU-Mitgliedland Österreich hat bei der Osterweiterung seine flankierenden Massnahmen verschärft. Die Österreicher haben eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrollen erheblich erleichtert. Das müsste auch für die Schweiz möglich sein. Nur so können wir die anständigen Firmen und die Arbeitnehmer vor unlauterer Konkurrenz schützen.
Die WAK-NR erachtet die Effizienz der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit als unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Schweizer Bevölkerung. Ohne effiziente und griffige flankierende Massnahmen wird die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit stark abnehmen. Die WAK erachtet die vorgesehene Revision darum als notwendigen ersten Schritt, um im Vollzug erkannte Lücken bei der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu schliessen.
Die Vorlage, wie sie von der WAK-NR verabschiedet worden ist, beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:
1. die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer durch die Einführung einer Dokumentationspflicht und die Schaffung neuer Sanktionsmöglichkeiten;
2. die Einführung der Solidarhaftung für Erstunternehmer und Subunternehmer, um möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die Schweizer Vorgaben nicht durch ausländische Subunternehmerketten umgangen werden;
3. die Schaffung einer Sanktionsmöglichkeit für Schweizer Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen im Sinn von Artikel 306a des Obligationenrechtes verstossen;
4. die Einführung einer Sanktionsmöglichkeit für Betriebe, die eine rechtskräftige Dienstleistungssperre missachten;
5. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weiterleitung der rechtskräftigen Sanktionen an die zuständigen paritätischen Kommissionen;
6. die Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei Verstössen gegen im Sinn von Artikel 1a des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, indem neu Bestimmungen im Gesamtarbeitsvertrag über Sanktionen und die Auferlegung von Kontrollkosten erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden; [PAGE 679]
7. eine erweiterte Kompetenz für die kantonalen Kontrollinstanzen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates empfiehlt, wie ich eingangs gesagt habe, Zustimmung zum vorliegenden Entwurf, und zwar mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.