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Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-05-29

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates will nun, nachdem ein Verbot für Delfin- und Walhaltung im Ständerat nicht unterstützt wurde, ein Importverbot für Delfine und Wale. Dieser Antrag ist abzulehnen.

Bei der Fassung des Ständerates handelt es sich um eine Formulierung, mit welcher eine Differenz geschaffen werden sollte. Die Sitzung unserer Schwesterkommission fand morgens um sieben Uhr statt, und die Differenzen im Tierschutzgesetz wurden ohne tiefere Abklärungen und in Eile beschlossen. Der Präsident der ständerätlichen WBK, Herr Felix Gutzwiller, hielt nach dem 7-zu-6-Stimmen-Entscheid für ein Importverbot und gegen die Variante des Bundesrates fest, mit dieser Differenz sollten der WBK des Nationalrates weitere Abklärungen ermöglicht werden. Was sind die Implikationen für weitere Tierarten? Das war die Fragestellung. Zudem wäre Ständerat Gutzwiller gerne noch auf den Fachbegriff "Cetacea" zurückgekommen, was er dann leider nicht tat.

Heute steht im Tierschutzgesetz, dass das gewerbsmässige und private Halten von Wildtieren, die besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen, einer Bewilligung bedarf. Dies ist gut und entspricht dem Sinn des Gesetzes. Es handelt sich nicht um ein Tierverbotsgesetz, sondern um ein Tierschutzgesetz. Darum konnte in diesem Gesetz auch kein Artikel für ein Pitbullverbot eingefügt werden - dies noch zur Erinnerung. Das Hundegesetz, welches sogar als Grundlage einen Verfassungsartikel benötigte, erlitt in diesem Rat [PAGE 695] dann schlussendlich Schiffbruch. Ein Verbot der Einfuhr und Haltung bestimmter Tierarten ist systemwidrig und würde ein Präjudiz für Verbote weiterer Arten bilden. Es ist bekannt, dass einige der vehementen Verfechter eines Delfinverbotes ein allgemeines Halteverbot für Wildtiere durchsetzen möchten.

Die vorliegende Gesetzesbestimmung stellt ein Präjudiz dar, und dies fürchten die zoologischen Gärten. Es ist unverhältnismässig und mit unserem Staatsverständnis nicht zu vereinbaren, dass aufgrund tatsächlicher oder vermuteter Missstände in einem einzelnen Betrieb generelle Verbote ausgesprochen werden - dies umso weniger, als die Untersuchungen zum Tod von zwei Delfinen im Connyland in Lipperswil noch nicht abgeschlossen sind und nach wie vor Unklarheiten bestehen. Dies gilt übrigens auch für die Motion Gadient 11.3850, die Frau Rosmarie Quadranti mit der Motion 12.3051 tel quel wieder eingereicht hat, obwohl sie ausführliche Hintergrundinformationen von Zoologen erhalten hatte.

Zoologische Gärten erfüllen eine Aufgabe, die infolge des Beitritts zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt eigentlich der Staat wahrnehmen müsste. Artikel 12 dieses Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, Programme der wissenschaftlichen und technischen Bildung und Ausbildung für die Erkennung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt einzurichten. Sie können das aber nur tun, wenn man nicht anfängt, ihnen die Haltung der populären Grosstiere, die als Botschafter für ihre Arten und Lebensräume wirken, sukzessive zu verbieten.

Die im Tierschutzgesetz verankerte und in der Tierschutzverordnung detailliert ausgeführte Bewilligungspflicht für das Halten von Wildtieren ist das adäquate Mittel, um Tierhaltungsproblemen zu begegnen, wo solche auftreten. Wir erachten deshalb die bestehende Gesetzgebung als absolut ausreichend, um allfälligen Problemen bei der Haltung von Delfinen wirksam zu begegnen.

Im April konnten wir von einem grossen Delfinsterben im Golf von Mexiko lesen. Kurz darauf wurde über ein riesiges Delfinsterben im Pazifik vor den Küsten Perus berichtet. Und auch im Schwarzen Meer kam es vor einigen Tagen zu einem bedauerlichen Delfinsterben. Wer kennt die Ursachen? Soviel ich gelesen habe, sind die Massensterben noch unerklärt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Artikel 7 Absatz 3 in der Fassung der Mehrheit, welche ein Importverbot verlangt, allfällige Artenschutzmassnahmen verhindert und dem Grundgedanken der Tierschutzgesetzgebung widerspricht. Er ist unverhältnismässig, und - ganz bedenklich - er verletzt die Rechtssicherheit. Nun wollen die Tierschutzkreise sogar ein Importverbot für Delfinsamen, um eine künstliche Insemination zu verhindern. Kurz: Die Bestimmung in der Fassung der Kommissionsmehrheit ist willkürlich und zudem populistisch. Wir wollen strenge und kontrollierte Halte- und Pflegebedingungen, aber keine willkürlichen Verbote!

Besten Dank, wenn Sie den Antrag der Minderheit unterstützen.