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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-05-29

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat in der ersten Beratung der Vorlage ein Verbot der Delfinhaltung beschlossen. Der Ständerat hat in der Folge ein Importverbot beschlossen; deshalb besteht hier eine Differenz. Die WBK Ihres Rates hat sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Ständerat angeschlossen.

Das eine verbliebene Delfinarium in der Schweiz ist ein kommerzieller Vergnügungspark, in dem Delfine in Delfinshows in unnatürlicher Art und Weise gezeigt werden. Wissenschaftliche Zoos verzichten vollständig auf die Haltung von Delfinen. Europaweit, ja weltweit ist ein Rückgang von Delfinarien festzustellen. Denn mittlerweile ist bekannt, wie schädlich die Gefangenhaltung von Delfinen ist. Delfine haben einen äusserst grossen Raumbedarf. Horizontal [PAGE 698] schwimmen sie etwa 150 Kilometer pro Tag. Aber auch vertikal bewegen sie sich mehrere Hundert Meter. Delfinarien genügen rein von den Dimensionen her diesen Ansprüchen nicht.

Die Haltung von Delfinen ist ausserordentlich komplex und kann in Delfinarien nicht artgerecht stattfinden. Die Bassins sind als Betonbassins konzipiert. Eine ozeanähnliche Struktur kann nicht nachgebildet werden. Delfine gehören zu den wenigen Tierarten, die gegenüber der freien Wildbahn in Gefangenschaft eine erhöhte Sterblichkeit aufweisen. In freier Wildbahn werden sie bis zu fünfzig Jahre alt, in der Gefangenschaft kaum dreissig Jahre. Grund dafür: Delfinarien sind eigentliche Todesfallen.

Die Delfine in Gefangenschaft weisen eine hohe Mortalität auf. Entsprechend können sich die Populationen nicht selber erhalten. 50 Prozent der Jungtiere sterben in Gefangenschaft bereits vor der Geschlechtsreife. Entsprechend müssen Wildtiere gejagt werden, um die Bestände in Delfinarien zu ergänzen. 37 Prozent der in Europa gehaltenen Tiere sind Wildtiere. Die Tiere werden aus ihrem Familienverband gerissen und werden entsprechend als soziale Tiere lebenslang traumatisiert. Sie bewegen sich in der Freiheit normalerweise ein Leben lang in der gleichen Familie. Viele Tiere sterben schon auf dem Transport. Man rechnet pro Delfin rund zehn tote Artgenossen wegen brutaler Fang- und Transportbedingungen.

Delfinarien rechtfertigen sich also nicht durch die Erhaltung der Art. Ein pädagogischer Effekt besteht ebenfalls nicht, denn in Delfinarien werden Delfine dressiert und in unnatürlicher Weise dargestellt. Das bestätigen Fachleute; Sie haben entsprechende Informationen vom Schweizer Tierschutz, von Ocean Care, der Stiftung für das Tier im Recht und weiteren Organisationen erhalten. Aus diesen Gründen haben sich der Nationalrat und der Ständerat gegen Delfinarien ausgesprochen.

Die Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat ist eine technische Frage, in der Praxis besteht kaum ein Unterschied. Das Halteverbot, wie vom Nationalrat beschlossen, würde eine Übergangslösung für die drei heute in der Schweiz gehaltenen Tiere notwendig machen. Das Importverbot lässt eine Übergangszeit zu und beinhaltet faktisch damit eine Übergangslösung, führt aber langfristig auch zu einem Halteverbot.

Die Betreiberin des einzigen Delfinariums in der Schweiz argumentiert, dass mit der Lösung des Ständerates die Haltung der drei existierenden Tiere nicht möglich sei. Es wurde heute sogar von Kollege Derder, aber auch von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, das führe dann letztlich zu Euthanasie. Das ist selbstverständlich falsch. Bei den drei in der Schweiz existierenden Tieren handelt es sich um ein Muttertier und seine beiden Söhne. Das eine Jungtier ist sieben Jahre alt und wird nächstens geschlechtsreif sein, muss also wegen der Inzestgefahr ohnehin in ein anderes Delfinarium weggegeben werden. Das andere Jungtier ist ein Jahr alt und braucht deshalb noch einige Jahre, bis es in die Geschlechtsreife kommt, muss dann aber mittel- bis langfristig auch in ein anderes Delfinarium geführt werden. Für diese drei Tiere muss also ohnehin eine Lösung gesucht werden. Es existieren beispielsweise Meeresdelfinarien, in welche die Delfine gebracht werden können. Es gibt also Lösungen. Wegen dieser einzelnen Tiere besteht selbstverständlich kein Grund, hier das Gesetz nicht zu ändern.

Die Minderheit will, dass die Haltung von Delfinen weiterhin zulässig ist, sofern in einem Gutachten einer vom Bundesamt für Veterinärwesen bestimmten Fachperson nachgewiesen wird, dass die Einrichtung eine tiergerechte Haltung ermöglicht. Das ist nichts anderes als die Präzisierung des heutigen Zustands. Die Konsequenz: Delfine würden in kommerziellen Betrieben weiterhin so gehalten wie heute.

Vor allem vonseiten der Zoos wird gegen das Verbot eingewendet, es beginne mit den Delfinen und gehe dann mit anderen Wildtieren weiter. Ich möchte Ihnen hier ganz klar wiedergeben, was in der Kommission diskutiert worden ist: In der Version des Ständerates steht ausdrücklich und an Deutlichkeit nicht zu überbieten, dass das Importverbot Delfine und Wale betrifft. Jegliche andere Tierart ist von diesem Verbot nicht erfasst. Jede weitere Änderung des Gesetzes müsste wiederum durch diesen Rat und durch die Kommission, und die Meinung ist einhellig die, dass es keine solche Änderung gibt.

Warum beschränken wir uns auf Delfine und Wale? Wir tun es, weil Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandelt werden muss. Das ist ein Rechtsgrundsatz. Delfine haben erhöhte Anforderungen an ihren Lebensraum, im Unterschied zu anderen Wildtieren, die durchaus artgerecht gehalten werden können. Deshalb ist die WBK in ihrer Mehrheit, deshalb ist der Ständerat und deshalb waren Sie beim ersten Durchgang der Beratung der Ansicht, dass Delfinarien keine artgerechte Haltung ermöglichen.

Entsprechend empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Ständerat zu folgen.

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