Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-04

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht muss nur der Vertrag über die Begründung eines selbstständigen und dauernden Baurechtes öffentlich beurkundet werden. Neu wird gemäss Artikel 779a Absatz 1 das Beurkundungserfordernis auf alle Baurechte ausgedehnt, das heisst, dass in Zukunft auch die durch einseitiges Rechtsgeschäft errichteten Eigentümerbaurechte und die als gewöhnliche Dienstbarkeiten errichteten Baurechte der öffentlichen Beurkundung bedürfen.

Hierzu liegt ein Mehrheitsantrag vor, die öffentliche Beurkundung weiterhin nur für selbstständige und dauernde Baurechte vorzusehen. Ich kann mich dem nicht anschliessen, und ich bitte Sie zu bedenken, dass bei Baurechten mit Bezug auf Lage, Inhalt, Umfang jeweils die gleichen komplexen Fragen geregelt werden müssen. Ob nun ein Baurecht beispielsweise für 29 oder für 30 Jahre eingeräumt wird - 30 Jahre wäre dann die für die Dauerhaftigkeit der selbstständigen und dauernden Baurechte vorgeschriebene Handelsdauer -, macht das Baurecht rechtlich nicht mehr oder weniger komplex. Dass es hin und wieder - das ist zuzugestehen - um Baurechte für kleinere Bauten geht und hier die qualifizierte Form allenfalls nicht für nötig gehalten werden könnte, ist nachvollziehbar. Eine Unterscheidung nach der Grösse des Objekts ist im Immobiliarsachenrecht jedoch nicht vorgesehen. Beispielsweise müssen Sie auch den Erwerb von 20 Quadratmetern Land öffentlich beurkunden lassen.

Im Sinne meines Eintretensvotums plädiere ich für mehr Rechtssicherheit und für die qualifizierte Form für alle Arten von Baurechten.

Absatz 2 schliesslich stellt klar, dass der Baurechtszins zu den schuldrechtlichen, nur zwischen den Parteien wirksamen Vertragsbestimmungen gehört. Soll er auch für Rechtsnachfolger verbindliche, d. h. realobligatorische Wirkung entfalten und zu diesem Zwecke im Grundbuch vorgemerkt werden, müssen solche Vereinbarungen inskünftig auch öffentlich beurkundet werden.