Lexipedia

Fiala Doris · Nationalrat · 2008-03-12

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Meine Interessenbindungen sind bekannt. Ich gehöre dem Initiativkomitee an, welches die Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" im November 2004 lanciert hat. Mehr als drei Jahre sind inzwischen vergangen, und das Anliegen ist unverändert aktuell.

Was will die Initiative? Nebst allem, was heute gesagt worden ist, möchte ich nochmals Klarheit schaffen: Wenn ein Bauvorhaben von einem demokratisch gewählten Parlament oder vom Stimmvolk abgesegnet ist, sollen der VCS und andere Umweltverbände nicht mehr Einsprache erheben dürfen. So steht es klipp und klar im Initiativtext - nicht mehr und nicht weniger. Damit ist auch völlig klar, dass es den Initianten auch nicht darum geht, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen, auch wenn die Interessenvertreter der Umweltverbände notorisch das Gegenteil behaupten. Richtig ist, dass wir das Verbandsbeschwerderecht einschränken wollen, und zwar zugunsten der Demokratie. Anders als die Umweltverbände haben wir Vertrauen in die demokratisch legitimierten Parlamente und in den Souverän. Ein Wortführer der Gegnerschaft hat mir in einem persönlichen Gespräch erklärt, es käme einer Katastrophe gleich, wenn man Gemeindeversammlungen in irgendwelchen Bergtälern das letzte Wort überlassen würde. Hierzu muss ich sagen: Ich finde das Demokratieverständnis unserer Gegner wirklich katastrophal. Zudem verschweigen sie, dass selbst bei Annahme der Initiative das Bafu immer noch beschwerdeberechtigt bliebe.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir einen Hinweis auf zwei Grossverteiler. Diese haben eine Reform des Verbandsbeschwerderechtes ursprünglich unterstützt. Will man nun neuesten Medienberichten von gestern glauben, soll diese Unterstützung aber genau nur so lange dauern, bis ihr Hauptbedürfnis nach weniger Einsprachen gegen Parkplätze befriedigt ist. Vor allem der grössere Detailhändler der beiden, jener mit dem M im Logo, versucht, sich nun rückwärts aus der Verantwortung zu stehlen, indem er in den Kanon der linken Kritiker einstimmt. Das Manöver ist aber allzu durchsichtig und sollte lediglich helfen, Pfründe zu verteidigen und ausländische Konkurrenz fernzuhalten. Sicher ist, dass es nach wie vor viele Detailhändler gibt, die zu uns stehen und das Anliegen weiterhin vollumfänglich unterstützen. Dies, weil sie wissen, dass das, was wir bis heute erreicht haben, zwar etwas darstellt, aber leider noch nicht reicht.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sowohl im Ständerat als auch in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates behauptet worden ist, die Initiative sei unklar. Dieser Vorwurf ist unhaltbar. Der renommierte Experte für öffentliches Recht, Professor Yvo Hangartner, ist in einem Gutachten eindeutig zum Schluss gekommen, dass der Inhalt der Initiative und der vorgeschlagene Artikel 30a der Bundesverfassung klar und unmittelbar anwendbar seien.

Zudem hält Professor Hangartner fest, dass die Initiative gängigen Einschränkungen des Rechtsschutzes gegenüber Parlaments- und Volksbeschlüssen entspricht. Natürlich passt dieser klare Befund den Umweltverbänden nicht. Mir ist auch klar, dass es das federführende Bundesamt für Umwelt vielleicht lieber hätte, wenn die Initiative tatsächlich unklar wäre. Deshalb hat sich das Departement Leuenberger offenbar alle Mühe gegeben, in die Botschaft zur Initiative auch Vorbehalte einzubauen. Auch diesbezüglich spricht Professor Hangartner richtigerweise Klartext. Die Botschaft des Bundesrates war wohl ursprünglich auf Ablehnung der Initiative angelegt. Umso mehr freuen wir Initianten uns, dass der Bundesrat Ja zu unserer Initiative sagt - und dies ohne Gegenvorschlag. Erinnern Sie sich: Unseres Wissens hat es das nur gerade damals gegeben, als es darum ging, dass der 1. August ein arbeitsfreier Tag für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz werden sollte, und als es um den Uno-Beitritt ging. Das ist doch unglaublich, dass das heute ein drittes Mal der Fall ist. Und wir weisen es einfach von der Hand, dass die Initiative unklar sei.

Bisher hat es Herr Bundesrat Leuenberger leider nicht für nötig befunden - und ich bedauere das ausserordentlich, Herr Bundesrat -, den befürwortenden Standpunkt der Landesregierung wirklich zu vertreten. Ich habe am Hearing der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates teilgenommen, aber der Bundesrat war abwesend. Ich bitte Sie, wenigstens heute die Überlegungen des Bundesrates darzustellen, damit man Ihnen nicht vorwerfen kann, Sie hätten das Kollegialitätsprinzip mit Füssen getreten.

Ich komme zum Schluss: Sollte tatsächlich noch ein Gegenvorschlag, der Hand und Fuss hat, auf den Tisch kommen, kann ich Ihnen versichern, dass wir uns einem solchen nicht a priori verschliessen werden. Aber im Moment gibt es nichts, das wir beurteilen könnten. Im gegenteiligen Fall - wenn wir in die Abstimmung gehen - haben wir Economiesuisse, das Gewerbe und vor allem 65 Prozent der Bevölkerung hinter uns.