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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2008-03-12

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die Umweltschutzgesetzgebung wurde seit den Achtzigerjahren unter dem Eindruck eines gestärkten Umweltbewusstseins in verschiedenen Bereichen verschärft. Viele neue Regelungen waren sinnvoll und sind heute auch unbestritten. Es geht heute auch nicht darum, alles Erreichte infrage zu stellen. Eine intakte Umwelt ist uns allen wichtig.

Heute geht es nun aber darum, erkannte Mängel und vor allem Missbräuche und die Verbürokratisierung zu beseitigen. Im Vordergrund steht einmal mehr das Verbandsbeschwerderecht. In letzter Zeit hat sich die Diskussion über die Notwendigkeit dieses Rechtsmittels in Zusammenhang mit den Rekursen gegen verschiedene private, aber auch öffentliche Bauvorhaben zugespitzt.

Auslöser der vorliegenden Volksinitiative war daher nicht zufällig das Beschwerdeverfahren gegen das geplante Hardturm-Stadion in Zürich. In einer Volksabstimmung hatten sich fast zwei Drittel der Stimmberechtigten der Stadt Zürich für das Projekt ausgesprochen. Trotz positiver Volksabstimmung ist es aber heute möglich, ein Projekt mit einer Verbandsbeschwerde zu blockieren. Offensichtlich ist der Souverän auch in diesem Fall einmal mehr nicht die letzte Instanz. Damit wurde die Macht der Umweltverbände endlich auch einer grösseren Öffentlichkeit bewusst.

Die rund 120 000 Unterschriften für diese Volksinitiative beweisen, dass das Verbandsbeschwerderecht nicht nur die Parlamente, sondern in zunehmendem Masse auch die Bevölkerung beschäftigt. Heute sind verschiedene Umweltverbände legitimiert, gegen eine grosse Anzahl von Bauvorhaben zu rekurrieren. Dieses Recht wird heute ganz klar missbraucht. In der ganzen Schweiz wurden und werden Bauprojekte mit Investitionen in Milliardenhöhe wegen hängiger Verbandsbeschwerden verzögert oder sogar verhindert. Damit können oftmals Investitionen, auf welche die Wirtschaft, aber auch die Öffentlichkeit dringend angewiesen wäre, nicht getätigt werden. Damit werden auch die Erhaltung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verunmöglicht. Umweltverbände können heute mit einem geringen Aufwand und ohne eigenes Risiko den Bau von Grossprojekten verhindern, verteuern oder um Jahre verzögern. Bauherren werden mehr oder weniger gezwungen, Kompromisse und Abstriche am Projekt vorzunehmen, nur um einer Verbandsbeschwerde und damit einem langwierigen Rechtsstreit zu entgehen.

Die Umweltverbände massen sich dabei zunehmend die Rolle von Behörden an. Es ist aber ganz klar die Aufgabe der demokratisch gewählten Behörden, die vorhandenen Gesetze und Verordnungen anzuwenden und durchzusetzen. Verbände und Verbandssekretariate brauchen wir dazu nicht. Dass das Verbandsbeschwerderecht heute quer in der Landschaft steht, beweisen die vielen Vorstösse, Initiativen und Gesetzesänderungen auf allen Ebenen, die hier korrigierend eingreifen und es entschärfen sollen. Ich denke hier beispielsweise an die kürzlich vorgenommenen Gesetzesänderungen aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436. Das beste Mittel, das Problem zu lösen, ist hier die parlamentarische Initiative Schibli, welche das Verbandsbeschwerderecht vollständig abschaffen will. Da haben wir eine klare Meinung.

Die vorliegende Volksinitiative geht aber immerhin in die richtige Richtung und ist deshalb ganz klar zu unterstützen.