Reimann Lukas · Nationalrat · 2008-03-12
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12
Wortprotokoll
Das Verbandsbeschwerderecht wäre grundsätzlich nichts Schlechtes. Die Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" ist nur deshalb zustande gekommen und auch nur deshalb nötig, weil einzelne Umweltverbände dieses Recht grob missbraucht haben und sich damit bei Betroffenen in der Wirtschaft und in der breiten Bevölkerung viel Goodwill verspielt haben. Mit ihrem Verhalten haben sie den Gesetzgeber geradezu dazu gedrängt, Massnahmen zu treffen und zu handeln.
Die Umweltorganisationen missbrauchen das Beschwerderecht, um systematische Verhinderungspolitik zu betreiben, und sie wirken neben den Behörden als zusätzliche Bewilligungsinstanzen. Das geht zu weit. Damit werden innovative und zukunftsweisende Projekte, die Arbeitsplätze schaffen und den Wohlstand sichern, unnötig blockiert und stark verteuert.
Die von über 120 000 Personen unterzeichnete Initiative ist die richtige Lösung für die nicht mehr haltbare Situation. Sie bezweckt, das Beschwerderecht des VCS und anderer Umweltverbände einzuschränken. Wenn ein Bauvorhaben von einem Parlament, sei es des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde, oder sogar vom Volk abgesegnet worden ist, sollen Verbände keine Einsprachen mehr erheben können. Demokratische Volksentscheide sollen also künftig nicht mehr durch Partikularinteressen und Verbände umgangen oder blockiert werden können.
In meinem Heimatkanton, im Kanton St. Gallen, hatten wir erst kürzlich, im Juni 2007, bereits eine Volksabstimmung über die vollständige Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes. Obwohl die Vorlage von Umweltverbänden heftig bekämpft wurde und auch viele Parteien dagegen eine Kampagne führten, stimmten der Abschaffung fast 62 Prozent der Bevölkerung zu. Das zeigt, dass auch die Bevölkerung von der kostspieligen und zukunftsfeindlichen Verhinderungs- und Blockierungspolitik der Umweltverbände genug hat. Die Rechtsstaatlichkeit bleibt auch bei Annahme der Initiative gewahrt. Direktbetroffenen, zum Beispiel Anwohnern, stünden auch weiterhin alle bisherigen Rekursmöglichkeiten offen.
Die Umweltverbände können auch über Volksabstimmungen und über ihre Vertreter in den Parlamenten, von denen es hier ja genug hat, mitwirken, so wie alle anderen beteiligten Interessengruppen und Verbände auch. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet die Umweltverbände privilegiert behandelt werden sollen. Das Bundesamt für Umwelt macht seine Arbeit gut. Aber wenn ich hier den Vertretern der Linken zuhöre, dann bekomme ich den Eindruck, die staatlichen Kontrollinstanzen würden gar nicht existieren.
Ich hoffe, dass die betroffenen Umweltorganisationen, die durchaus ihre Berechtigung haben und eine wichtige Rolle spielen, ihre Lektion aus der ganzen Debatte über das Verbandsbeschwerderecht verstanden haben und dass sie sich für die Zukunft auf ihre Kernaufgaben zurückbesinnen. In der heutigen Zeit hätten sie wirklich wichtigere Projekte durchzuführen und Aufgaben zu erfüllen, als demokratisch legitimierte und zukunftsweisende Projekte zu verteuern, zu blockieren oder gar zu verhindern. Ich muss allerdings auch sagen: Wenn ich heute die Debatte verfolgt habe, bin ich da wenig zuversichtlich.
Die Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechtes sind also sinn- und massvoll. Im Sinne der Förderung der Wirtschaft, von Innovation, Wachstum, Zukunft, Demokratie und vor allem im Sinne der Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstütze ich die Volksinitiative voll und ganz.