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Cathomas Sep · Nationalrat · 2008-03-12

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Aufhebung des unnötigen Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens ist gering und höchstens in einigen wenigen Fremdenverkehrsorten aktuell. Aber auch diese Orte haben das Problem erkannt und bereits heute griffige Massnahmen in Kraft gesetzt, um eine Eindämmung des Zweitwohnungsbaues zu erreichen.

In den in der UREK geführten Diskussionen und im Mitbericht der Kommission für Rechtsfragen sind sehr unterschiedliche Meinungen über die Wirkung des Bundesgesetzes und sehr unterschiedliche Erwartungen zum Ausdruck gekommen. Eine Aufhebung der Lex Koller wird im Parlament darum kaum eine Mehrheit erhalten. Das Thema "Zweitwohnungen und die damit verbundenen kalten Betten" ist zurzeit sehr aktuell.

Die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Boden" bestätigt die im Volk herrschende Meinung und fördert die Emotionen bzw. Ängste zusätzlich. In der Praxis ist es jedoch so, dass weder die Volksinitiative noch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland das Problem der Zweitwohnungen lösen kann. Das Bundesgesetz regelt einzig und allein den Verkauf von Zweitwohnungen an Personen im Ausland. In der Schweiz wohnhafte Angehörige von EU- und Efta-Staaten können schon heute bewilligungsfrei jegliche Art von Wohneigentum erwerben. Vom Gesetz betroffen sind somit nur Personen, welche nicht das Recht haben, sich in der Schweiz niederzulassen und rechtmässigen Wohnsitz zu nehmen.

In der Schweiz gibt es zurzeit 420 000 Zweitwohnungen. Davon sind 83 Prozent im Besitz von Schweizern. Das im Jahre 1983 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wirkt also nur auf ein kleines Segment der Zweitwohnungen. Die Zersiedelung und der damit verbundene Flächenverbrauch konnten im Verlauf der letzten 25 Jahre trotz Lex Koller nicht eingedämmt werden. Das Gegenteil geschah: Zwischen 1980 und 2000 ist der Anteil der Zweitwohnungen mit 75 Prozent anteilmässig fast 2,5-mal stärker gewachsen als das Total aller Wohnungen. [PAGE 252]

Beim Begriff "Zweitwohnung" wird in der politischen Diskussion allerdings zu wenig zwischen den bewirtschafteten Zweitwohnungen, d. h. jenen mit einer guten Auslastung, und den nichtbewirtschafteten, schwach ausgelasteten Zweitwohnungen differenziert. Das Problem besteht nur bei den schwach benutzten Zweitwohnungen. Dieses kann aber nicht mit der Beibehaltung der Lex Koller gelöst werden.

Die am stärksten betroffenen Kantone - wie z. B. die Kantone Wallis und Graubünden - entwickeln zurzeit Massnahmen und Anreize zur Erhöhung der Belegungsdauer und zur Einschränkung des Baus von Zweitwohnungen. Eine stärkere Auslastung der sogenannten kalten Betten liegt jedoch im Interesse einer besseren touristischen Wertschöpfung und ist für die betroffenen Kantone und Regionen von existenzieller Bedeutung.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Aufhebung der Lex Koller und mit Bezug auf die Auslastung der Zweitwohnungen muss hier auch erwähnt werden, dass die in ausländischem Besitz stehenden Zweitwohnungen vermehrt vermietet werden und stärker ausgelastet sind als diejenigen, die den Schweizern gehören. Die von der Mehrheit beantragte Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum ist grundlegend falsch, weil es nicht die an Ausländer veräusserten Zweitwohnungen sind, die zu den erwähnten Problemen führen. Bezüglich neuer Zweitwohnungen müssen klare und umsetzbare Regelungen festgelegt werden, welche generell eine bessere Bewirtschaftung und Auslastung garantieren.

Weil die regionalen Bedürfnisse in unserem Land sehr unterschiedlich sind, müssen die flankierenden Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus kantonal und regional abgestimmte Bedingungen erfüllen. Gerade im ländlichen Raum hat der Tourismus eine besondere wirtschaftliche Bedeutung, welche eine entsprechende Berücksichtigung der lokalen Situation erforderlich macht. Darum ist es auch dringend notwendig, die gesetzlichen Vorgaben an neue, im europäischen Markt sehr im Trend stehende Beherbergungsformen anzupassen, welche warme Betten schaffen und hohe Belegungszahlen garantieren. Das Gesetz muss eine Definition des Betriebsstättenbegriffes beinhalten und den Zutritt ausländischer Investoren für diese hybriden Beherbergungsformen ermöglichen. Trotzdem darf eine Revision oder sogar die Aufhebung der Lex Koller nicht als Pfand für eine Verstärkung der Einflussnahme des Bundes im Bereich der Raumplanung oder für einen neuen, einschneidenden und eigentumsfeindlichen Markteingriff im Bereich des Mietrechtes oder zum Schutz gegen Bodenspekulation als sogenannte flankierende Massnahmen eingesetzt werden.

Die Kriterien für die zu treffenden Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus müssen gemeinsam mit den betroffenen Kreisen, das heisst mit den Kantonen und Regionen, erarbeitet werden und sollen die bereits eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen berücksichtigen. Von den Kantonen wird eine Änderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Raumplanung nicht akzeptiert. Wie es sich in der Kommissionsverhandlung gezeigt hat, kann nur eine Rückweisung an den Bundesrat und die Überarbeitung der Vorlage durch den Bundesrat im Sinne meiner Ausführungen eine mehrheitsfähige und praktikable Lösung ermöglichen.

Darum bitte ich Sie, beim Geschäft 07.052 dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.