Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-13
Wortprotokoll
Ich glaube nicht, dass man sagen kann, es gehe generell darum, die Kompetenz der Kantone einzuschränken. Es geht an sich nur um die Frage, ob man bei den neuen Bestimmungen zusätzlich einschränkende Bestimmungen im Rahmen der Kantonskompetenz beschliesst oder nicht.
Von der Systematik her wäre es klar: Von der Systematik her gesehen müsste man die neuen Artikel 16abis und 24e integrieren, wie das die Mehrheit Ihrer Kommission tut. Das heisst, es gibt von der Systematik her gesehen keine Einwendungen, die neuen Bestimmungen anders zu behandeln als die bisherigen.
Es ist so, dass man bei der hobbymässigen Tierhaltung tatsächlich hinter das geltende Recht zurückfällt, wenn man Artikel 24e nicht aufnimmt. Aus materieller Sicht habe ich deshalb grosses Verständnis für das Anliegen der Minderheit. Die Möglichkeiten eines Kantons sind de facto wirklich an einem kleinen Ort, in diesem Bereich überhaupt noch zusätzliche Einschränkungen zu verfügen. Deshalb geht es meines Erachtens hier ein bisschen um ein Abwägen.
Strukturell, von der Systematik her gesehen, müsste man der Mehrheit folgen. Wenn man es mehr vom Inhalt, vom Wirkungsbereich einer solchen Kompetenz der Kantone her betrachtet, hat wahrscheinlich Herr Luginbühl mit seiner Analyse nicht Unrecht.