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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-12-13

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-13

Wortprotokoll

Dieses Geschäft hat eine sehr lange Vorgeschichte. Ich erlaube mir, einfach kurz darauf hinzuweisen.

Im Oktober 2004 wurde diese parlamentarische Initiative eingereicht; das ist doch schon stattliche acht Jahre her. Die Initiative verlangt eine Lockerung oder gar eine Aufhebung der Bestimmungen, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu stark einschränken oder verhindern. Die UREK-NR entschied ein Jahr später, 2005, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die UREK-SR hingegen setzte die Vorprüfung der Initiative aufgrund der angekündigten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes aus. Nachdem das Parlament am 23. März 2007 diese Teilrevision verabschiedet hatte, nahm die UREK-SR im Juni 2007 die Vorprüfung wieder auf und sprach sich einstimmig gegen den Beschluss der UREK-NR aus, mit der Begründung, dass die in der Initiative verlangten gesetzlichen Lockerungen schon in die besagte Revision aufgenommen worden seien. Dann war wieder die UREK-NR am Zug. Sie entschied im November 2007, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, weil sie ebenfalls der Auffassung war, dass die RPG-Revision, die im September 2007 in Kraft getreten war, diese Anliegen der parlamentarischen Initiative weitgehend aufgenommen habe. In der Kommission gab es allerdings eine Minderheit. Der Antrag der Minderheit obsiegte dann 2008 im Plenum des Nationalrates mit 94 zu 72 Stimmen, das heisst, die parlamentarische Initiative wurde im Nationalrat von einer Mehrheit unterstützt. Dann waren wir wieder am Zug, und der Ständerat entschied im Dezember 2008, und zwar ohne Gegenstimme, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Dann ging es wieder zurück in den Nationalrat. Er erneuerte seinen ursprünglichen Entscheid und sprach sich wieder für die parlamentarische Initiative aus. Der Ständerat entschied sich dann am 21. September 2009 schlussendlich ebenfalls, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ich finde diese Vorgeschichte doch noch recht bemerkenswert, und darum habe ich mir erlaubt, sie ganz kurz in den "Vorspann" aufzunehmen. Nachdem also im Jahre 2009 beide Räte dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatten, machte sich die nationalrätliche Kommission an die Arbeit, erarbeitete einen Gesetzentwurf, gab ihn in die Vernehmlassung, und der Nationalrat verabschiedete ihn dann auch. Dann waren wir in der UREK-SR am Zug, und wir haben uns nicht alle mit der gleich grossen Begeisterung in diese Materie vertieft, weil wir vom Grundsatz her natürlich auch der Meinung waren, das Raumplanungsgesetz [PAGE 1233] stehe jetzt in einer grossen Revision und das Vorziehen von Teilrevisionen sei durchaus mit problematischen Aspekten versehen.

Nun zum Inhalt des Textes, der nun vor uns liegt: Die Umsetzung der Initiative soll durch verschiedene Anpassungen des Raumplanungsgesetzes erfolgen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Punkte: Neu soll nicht mehr zwischen der Haltung eigener und der Haltung fremder Pferde unterschieden werden. Bauten und Anlagen, die der Haltung von Pferden dienen, sollen künftig auf einem bestehenden - das ist ganz wichtig: auf einem bestehenden - landwirtschaftlichen Gewerbe als zonenkonform bewilligt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist folgender: Landwirtschaftliche Gewerbe sollen befestigte Plätze für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten können. Die Plätze für die Nutzung und der Allwetterauslauf dürfen aber insgesamt höchstens 800 Quadratmeter umfassen. Diese Fläche kann auch auf mehrere Plätze aufgeteilt werden. Zudem sind Einrichtungen für Pferdeeigentümer wie Sattelkammern, Umkleideräume oder sanitäre Einrichtungen möglich.

Ein weiterer Punkt betrifft die hobbymässige Pferdehaltung: Für den Bereich, in dem kein landwirtschaftliches Gewerbe besteht, werden verschiedene Erleichterungen vorgeschlagen, welche auch der übrigen Hobbytierhaltung zugutekommen. Dazu wird ein neuer Artikel 24e formuliert.

Weiter haben wir Artikel 27a angepasst; danach erhalten die Kantone wie in anderen Bereichen auch die Möglichkeit, zu diesen Änderungen einschränkende Bestimmungen zu erlassen. Dazu liegt ein Minderheitsantrag vor, der von Kollege Luginbühl vertreten wird.

Es war Ihrer Kommission bewusst - ich habe es erwähnt -, dass es heikel ist, solche isolierten Teilrevisionen des RPG vorzunehmen. Das Anliegen ist aber berechtigt, und da ihm beide Räte im Grundsatz zugestimmt haben, hat sich die Kommission für diese Gesetzesrevision ausgesprochen. Die Vorlage ist sehr massvoll und sehr schmal. Allfällige Verordnungszusätze werden noch formuliert werden müssen. Es ist vielleicht auch noch wichtig festzuhalten, dass zum Beispiel Springgärten, Rundbahnen oder Reithallen weiterhin nur in Spezialzonen möglich sind.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie darum, auf diese Vorlage einzutreten.