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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-02

Wortprotokoll

Ihr Rat hat diese Vorlage in der letzten Wintersession bereits beraten. Sie sind damals in den allermeisten Punkten dem Gesetzentwurf des Bundesrates gefolgt. Jetzt wird Ihnen diese Vorlage erneut unterbreitet. Das ist eine etwas spezielle Situation. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Aufgrund des Abstimmungsergebnisses vom 9. Februar hat der Nationalrat am 12. März beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Er hat ihn beauftragt, die Vorlage im Lichte der neuen Verfassungsbestimmung, Artikel 121a der Bundesverfassung, zu überarbeiten und zusätzlich fünf parlamentarische Initiativen aufzunehmen, denen die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte bereits Folge gegeben hatten.

Ich sage Ihnen ganz kurz den Inhalt dieser fünf parlamentarischen Initiativen, die alle verschiedene Änderungen im Ausländergesetz verlangen. Eine der parlamentarischen Initiativen verlangt, dass niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern, die integrationsunwillig sind, die Niederlassungsbewilligung entzogen wird und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden kann. Eine zweite Initiative will, dass für Personen mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die gleichen Voraussetzungen für den Familiennachzug gelten. Eine dritte Initiative fordert, dass der Familiennachzug nicht möglich ist, wenn jemand Ergänzungsleistungen bezieht. Eine vierte Initiative verlangt, dass Niederlassungsbewilligungen bei dauerhafter und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit auch dann widerrufen werden können, wenn die betroffene Person schon länger als fünfzehn Jahre in der Schweiz ist. Eine fünfte Initiative schliesslich verlangt, dass die Integration gesetzlich konkretisiert wird.

Vielleicht zuerst noch einmal zur Vorlage: Die Vorlage basiert auf der Personenfreizügigkeit mit der EU und dem geltenden Freizügigkeitsabkommen. Dieses System wurde, das ist bekannt, mit dem Abstimmungsentscheid vom 9. Februar 2014 infrage gestellt. Deshalb sind hier Anpassungen erforderlich. Damit stellen sich natürlich auch grundsätzliche Fragen mit Blick auf die Bestimmungen über die Integration im vorliegenden Gesetzentwurf. Deshalb ist auch der Bundesrat der Ansicht, dass eine Rückweisung dieser Vorlage sinnvoll ist; diese Fragen sollen im Rahmen der anstehenden Umsetzungsarbeiten zur neuen Verfassungsbestimmung sorgfältig geklärt werden können. Es gäbe sonst das Risiko, dass wir heute Entscheide fällen, die mit der zukünftigen Migrationspolitik unseres Landes nicht übereinstimmen.

Ich möchte aber Folgendes betonen: Der Bundesrat will, auch in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, am übergeordneten Ziel dieser Vorlage festhalten. Daran ändert sich überhaupt nichts. Deshalb war Ihre grosse und wertvolle Arbeit, die Sie für diese Vorlage geleistet haben, nicht vergebens. Das Thema bleibt erhalten, auch das Ziel bleibt, wie gesagt, erhalten. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern muss aktiver gefördert und eingefordert werden. Dazu braucht es klare Regeln für alle Beteiligten. Die Kantone haben ja mit den Vierjahres-Integrationsprogrammen, die seit diesem Jahr laufen, auch eine wichtige Arbeit geleistet. Auch diese Arbeit geht weiter. Auch das Engagement des Bundes, das im Bereich der Integration und im finanziellen Bereich verstärkt worden ist, geht weiter.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist ja der Begriff der "Integration" der Zugewanderten erstmals in der Bundesverfassung verankert worden. Er hat sicher nicht an Bedeutung verloren, sondern im Gegenteil an Bedeutung gewonnen. In der Verfassung steht jetzt: "Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind [PAGE 386] insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage." Die Gesetzesvorlage wird sich auch nach dieser Grundlage ausrichten müssen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, dem Rückweisungsbeschluss angeschlossen, aber nicht ohne Vorbehalte. Es wurde kritisiert, dass die erwähnten parlamentarischen Initiativen gemäss Nationalrat tel quel in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Der Bundesrat wird die Bedenken Ihrer Kommission ernst nehmen. Im Rahmen der anstehenden Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung werden wir sorgfältig prüfen, in welcher Form die Anliegen der erwähnten parlamentarischen Initiativen einfliessen können. Wir sind der Meinung, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, denn sonst würden die Kommissionen die Arbeiten an den parlamentarischen Initiativen unter Umständen parallel aufnehmen. Ich denke, es macht keinen Sinn, im Parlament und im Bundesrat parallel an dieser Frage zu arbeiten. Deshalb hat sich der Bundesrat mit dem Beschluss einverstanden erklärt. Er ist sich bewusst: Es geht für ihn um eine sorgfältige Prüfung dieser parlamentarischen Initiativen, aber er hat sich nicht verpflichtet, sie einfach tel quel ins Gesetz aufzunehmen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Nationalrat und Ihrer Kommission zu folgen.