Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-02

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es sind in diesem Geschäft noch zwei Differenzen gegenüber dem Nationalrat verblieben. Ich gehe gerne darauf ein. Es ist ja so, dass sich Ihre Kommission der Position des Nationalrates jetzt etwas angenähert hat. Allerdings hat sich vorher der Nationalrat auch der ständerätlichen Position etwas angenähert, also sind wir in einem typischen Annäherungsprozess, und das ist ja auch Sinn und Zweck eines Differenzbereinigungsverfahrens.

Nach dem Vorschlag der Mehrheit Ihrer Kommission hat der Bundesrat beide zuständigen Kommissionen zu konsultieren, bevor er einen völkerrechtlichen Vertrag vorläufig anwendet. Nur wenn sich beide Kommissionen dagegen aussprechen, verzichtet der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung. Ich habe Ihnen schon früher signalisiert - man hat das Thema hier ja schon einmal angesprochen -, dass der Bundesrat einer solchen Lösung zustimmen kann und dass er das auch als einen tauglichen Kompromiss anschaut. Es ist in der Tat so, dass die Chancen einer späteren Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages nicht mehr wirklich intakt sind, wenn sich beide Kommissionen gegen die vorläufige Anwendung ausgesprochen haben. Das ist der Grund.

Deshalb ist der Bundesrat der Meinung: Mit der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission findet eben gerade keine Kompetenzverschiebung statt, es ist nach wie vor der Bundesrat, der den Entscheid fällt. Aber er muss im Hinblick auf eine spätere Genehmigung ja auch beachten, was die Haltung im Parlament sein kann. Und hier, noch einmal, ist der Bundesrat der Meinung: Wenn eine vorläufige Anwendung von beiden Kommissionen abgelehnt wird, dann muss er damit rechnen, dass die spätere Genehmigung im Parlament allenfalls durchfällt. Und das wäre für den Bundesrat unter Umständen auch eine schwierige Situation.

Es ist ein Kompromiss, es ist nicht die Ideallösung. Die Kommissionsminderheit schlägt ja vor, dass Sie beim ursprünglichen Beschluss Ihres Rates bleiben. Sie sieht gar keinen Handlungsbedarf und denkt, dass eine reine Konsultationspflicht, wie sie heute besteht, nach wie vor genügt. Ich kann es Ihnen noch einmal sagen: Der Bundesrat kann damit sehr gut leben. Davon müssen Sie den Bundesrat nicht überzeugen. Aber, noch einmal: Die Positionen zwischen Ihrem Rat und dem Nationalrat lagen sehr weit auseinander, und in einem Annäherungsprozess, denke ich, geht es immer auch darum, sich aufeinander zuzubewegen und auch Kompromisse zu machen. Deshalb sage ich noch einmal: Mit dem Kompromiss der Kommissionsmehrheit kann der Bundesrat ebenfalls gut leben.

Ich komme noch zur zweiten Differenz, die zwischen Ihrem Rat und dem Nationalrat verblieben ist: Der Nationalrat hat für diese Konsultation ein Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen, falls die Stellungnahmen der beiden Kommissionen nicht übereinstimmen. Ihre Kommission hat das nun einstimmig abgelehnt. Es ist die Meinung des Bundesrates, dass Sie wirklich zu Recht so entschieden haben. Wir unterstützen diesen Entscheid, weil es übereinstimmende Beschlüsse eben gar nicht braucht. Wenn Sie also heute in diesem Punkt der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen, dann bleibt noch diese kleine Differenz zum Nationalrat. Wir sind aber der Meinung, dass die Chancen intakt sind, dass Sie sich dann bei dieser Differenz mit dem Nationalrat auch noch finden werden respektive dass diese bereinigt werden kann. Dann hätten wir eine Vorlage, die der Bundesrat insgesamt unterstützen könnte.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-02 | Lexipedia | Lexipedia