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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Wer Kunst schafft, soll dafür auch entschädigt werden. Und wer privat Kunst konsumiert, wenn man so sagen kann, will das möglichst unkompliziert tun können. Die Agur 12 ist eine sehr breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit dem Urheberrecht beschäftigt hat. Sie hat das System der Leerträgervergütung diskutiert, und sie ist fast einhellig zum Schluss gekommen, dass das System einer Vergütung auf leeren Datenträgern auch heutzutage zweckmässig ist.

Die gesetzliche Erlaubnis der Privatkopie vermeidet eine Kriminalisierung der Konsumenten. Durch die damit verbundene Leerträgervergütung werden Rechteinhaber auf eine ganz einfache Weise entschädigt: Die Kulturschaffenden erhalten eine Entschädigung für das private Kopieren ihrer Werke. Da die Vergütung an den Leerträger, also an die CD, den Speicher des i-Pod oder das Set-Top-Box-Netz usw., anknüpft, greift sie nicht in die Privatsphäre des Einzelnen ein.

Seit der Einführung der Leerträgervergütung haben sich die Technologien und das Konsumverhalten aber verändert. Streamingangebote ersetzen das Herunterladen. Falls dennoch Inhalte gespeichert werden, werden dafür Clouddienste genutzt; für diese Nutzungen ist kein Leerträger erforderlich, und es existiert auch kein Konnex zu den Leerträgern. Es wäre also nicht korrekt, eine Vergütung für solche Nutzungen ebenfalls auf die Leerträger zu schlagen. Deshalb stimmt der Bundesrat Ihrer Kommission zu, dass das System der Leerträgervergütung zu überprüfen sei, und befürwortet die Annahme der Motion. Die Überprüfung wird im Rahmen der Weiterverfolgung der Arbeiten der Agur 12 erfolgen. Sie wissen es: Eine Vernehmlassung ist per Ende 2015 vorgesehen.

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