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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Diese Motion ist im Herbst 2012 eingereicht worden. Herr Nationalrat Hassler hat jetzt auch darauf hingewiesen, dass sie auf einen konkreten Fall zurückgeht. Ich muss Ihnen sagen, dass es auch mir sehr wichtig ist, dass wir den Opfern von Straftaten auch in finanzieller Hinsicht wirksam helfen können. Ich erinnere mich an dieses Beispiel. Es ist wirklich eine Situation, die in einem das Bedürfnis weckt zu sagen: Es muss doch Möglichkeiten geben, diesem Menschen in dieser ausserordentlich schwierigen Situation wenigstens finanziell etwas besser zu helfen.

Der Motionär schlägt vor, einen nationalen Fonds zu schaffen, um finanzielle Notlagen von Gewaltopfern zu verhindern. Dieser Vorschlag wirft allerdings ein paar grundsätzliche Fragen auf: Was soll von den Sozialversicherungen und was von der Opferhilfe übernommen werden? Braucht es überhaupt ein neues Instrument? Was wären die Leistungen dieses Fonds? Es geht natürlich auch um die sich immerzu stellende Frage, wie die Finanzierung gewährleistet wäre.

Ich möchte im heutigen Moment Folgendes dazu sagen: Das Opferhilfegesetz ist vor einigen Jahren umfassend revidiert worden. Dabei wurden auch Voraussetzungen für die Kostenbeiträge an die Hilfe Dritter geschaffen. Wie sich diese Neuerungen jetzt in der Praxis bewähren, wird nächstes Jahr im Rahmen der Evaluation des Opferhilfegesetzes abgeklärt. Wir werden insbesondere untersuchen, ob die finanzielle Hilfe nach dem Opferhilfegesetz für die Opfer ausreichend ist. Besonders interessiert dabei auch, wie sich die Neuerungen bei den Kostenbeiträgen für die Hilfe Dritter ausgewirkt haben. Darunter fallen dann insbesondere auch Beiträge an Therapie- und an Anwaltskosten. Wir werden prüfen, wie sich die Voraussetzungen für diese Form der finanziellen Opferhilfe insgesamt bewähren. Ebenfalls untersucht wird das Ausmass der Hilfe.

Falls die Evaluation des Opferhilfegesetzes nächstes Jahr zeigen sollte, dass die finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten heute zu wenig wirksam ist, werden wir sicher die bisherigen Instrumente des Opferhilfegesetzes überprüfen und allenfalls dann auch optimieren.

Aus Sicht des Bundesrates wäre es heute verfrüht, bereits ein neues Instrument zu beschliessen. Das ist der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen. Aber er wird, das kann ich Ihnen versprechen, bei dieser Evaluation ein Auge darauf halten und schauen, ob die Neuerungen und das Opferhilfegesetz insgesamt die Wirkung entfalten, die wir wollen, und ansonsten andere, weitere Massnahmen prüfen. Heute muss ich Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen.