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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-06-12

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte vermeiden, was mein Vorredner gemacht hat, nämlich jetzt teilweise die inhaltliche Debatte wieder neu zu beginnen, denn die inhaltliche Debatte wurde 2012 geführt, und 2013 hat das Volk entschieden. Die Elemente, die für dringlich erklärt wurden, haben eben Gültigkeit bis zum 28. September 2015. Die Botschaft zum Projekt 2 wird noch diesen Sommer erwartet, und die Integration dieser Änderungen ist dort meines Erachtens vorgesehen. Es kann nun sein - das liegt nicht nur an der Bundesrätin, sondern auch an uns -, dass diese Vorlage nicht bis zum September 2015 in Kraft ist. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat nun eine Verlängerung bis zum 28. September 2019 vor.

Es ist richtig: Unsere Fraktion gehörte zu den Kreisen, die gesagt haben, dass wir einen Systemwechsel machen, diesem neuen Konzept eine Chance geben und uns beeilen müssen. Das ist richtig. Aber es war für jedermann, der sich schon etwas länger als einen Monat mit dieser Materie auseinandergesetzt hat, immer auch klar, dass Entscheide und Umsetzungen von Neustrukturierungen im Asylbereich nun nicht gerade zu dem gehören, was ein Bundesrat in einer Woche erledigen kann. Das ist evident, und das haben wir der Bundesrätin auch immer in guten Treuen zugestanden. Wir stellen fest: Was wir jetzt sehen, ist nach Ansicht unserer Fraktion auf gutem und sehr gutem Weg.

Sie erinnern sich: Konsens in dieser umstrittenen Thematik bestand immer in Bezug auf die Beschleunigung der Verfahren - da waren wir uns, mindestens im theoretischen Bereich, immer alle einig, ohne dabei die Rechtsstaatlichkeit zu vernachlässigen. Dazu gehört, dass die Mehrheit der Asylgesuche in Bundeszentren behandelt wird. Es ist nicht nichts passiert, sondern Kantone und Bund haben sich schon auf ein Modell einigen können, und die hier ganz entscheidenden Kompensationsregelungen sind ebenfalls konsensual und einstimmig vereinbart worden. Das ist sehr erfreulich und ist in diesem Bereich ein gewaltiger Fortschritt. Ebenso können die Ergebnisse des im Januar aufgenommenen Testbetriebs ausgewertet und in die Vorlage eingebracht werden. Aus unserer Sicht gehen Bund und Kantone grundsätzlich in die richtige Richtung, und unsere Fraktion unterstützt den Bundesrat ganz klar weiterhin auf diesem Weg, der nicht problemlos, aber richtig ist.

Die zuständige Bundesrätin hat aus unserer Sicht bis jetzt auch nicht den Eindruck erweckt oder hat zumindest nicht gesagt, dass sie in einer Zwangsjacke stecken würde; sie hat auch keinen Grund dazu. Es wäre absolut falsch, zum jetzigen Zeitpunkt zu riskieren, dass zwischen dem Inkrafttreten der Vorlage 2 und dem Ende der Frist der dringlichen Änderungen und damit für die rechtliche Grundlage dieser wichtigen und richtigen Projekte eine Zeitlücke entstehen könnte. Das wusste man bei der Debatte im Referendumskampf. Es ist folgerichtig, dass man diese Lücke - wenn sie denn entstehen sollte, es ist eine vorsorgliche Sache - schliesst.

Aus Sicht unserer Fraktion muss man auch sagen, dass selbst diejenigen, die gegen Elemente der Vorlage waren, zum Beispiel gegen die Aufhebung der Botschaftsgesuche, heute den klaren Volksentscheid immer noch akzeptieren und umsetzen sollten. Sie sollten nicht wieder versuchen, ihn einfach durch die Hintertür zu umgehen. Der Bund, die Kantone, das Bundesamt für Migration und die Bundesrätin haben einen grossen Anteil daran, dass die Neustrukturierung des Asylwesens insgesamt in die absolut richtige Richtung geht. Obwohl auch wir die verantwortlichen Behörden immer wieder kritisiert haben, fällt es uns überhaupt nicht schwer zu sagen, dass sie etwas gut gemacht haben und dass sie es hoffentlich weiterhin so gut machen. Dazu gehört auch, dass wir die Schliessung einer möglichen Zeitlücke unterstützen. Die Planung im Asylbereich und die Umsetzung der Massnahmen sollen kontinuierlich weitergeführt werden können.

Aus diesem Grund stimmt unsere Fraktion dieser Vorlage vorbehaltlos zu.