Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Eine Neustrukturierung im Asylbereich realisieren Sie nicht von einem Tag auf den anderen. Aber wir haben bereits ein gutes Stück Weg zurückgelegt, und die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, welche ja Gegenstand der heutigen Beratung sind, gehören dazu.
Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern: Das Parlament war es, das den Bundesrat beauftragt hat, neue Lösungsansätze zur Beschleunigung der Asylverfahren vorzuschlagen. Das Parlament hat dann dem Vorschlag des EJPD grundsätzlich zugestimmt, wonach eine Mehrheit der Asylgesuche rasch in Zentren des Bundes behandelt werden soll, und es hat den Bundesrat beauftragt, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren auszuarbeiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage mit der Neustrukturierung ist in der zweiten Hälfte des letzten Jahres durchgeführt worden, und die Botschaft wird im dritten Quartal dieses Jahres verabschiedet werden.
Nun muss ich allerdings sagen: Neben diesen gesetzlichen Anpassungen laufen gleichzeitig die operationellen Vorbereitungsarbeiten zur Neustrukturierung des Asylbereichs, und zwar auf Hochtouren. Es ist nicht so, dass wir vorher Eile hatten und jetzt Weile. Vielmehr, das kann ich Ihnen sagen, laufen die Arbeiten auf Hochtouren.
Der Asylbereich ist ja bekanntlich eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. All diese Akteure haben sich seit Anfang 2013 in zwei nationalen Asylkonferenzen auf die organisatorischen Eckwerte der [PAGE 1043] Neustrukturierung geeinigt. Sie haben ein Regionenmodell für die Standorte der zukünftigen Bundeszentren verabschiedet, und sie haben eine Kompensationsregelung für die künftigen Aufgaben der Kantone erarbeitet.
Ich darf Ihnen sagen, das waren ausserordentlich komplexe, schwierige Aufgaben. Es geht hier um eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen den Kantonen. Sie wissen, wenn 26 Kantone eine Regelung finden müssen, der am Schluss alle zustimmen können, dann ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Aber es ist gelungen: An beiden nationalen Asylkonferenzen wurden die Entscheide einstimmig gefällt. Auf Basis dieser Entscheide führt das Bundesamt für Migration jetzt Gespräche mit den Kantonen über die zukünftigen Standorte von Bundeszentren, wobei auch die Gemeinden frühzeitig einbezogen werden sollen. Ausserdem konnte am 6. Januar dieses Jahres, gestützt auf die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, ein Testbetrieb in Zürich eröffnet werden. Dieser Testbetrieb gibt uns jetzt die Möglichkeit, die Neustrukturierung in der Praxis zu erproben. Schliesslich hat der Bundesrat im März dieses Jahres die Verordnungsänderungen zur Haftplatzfinanzierung verabschiedet, wonach sich der Bund finanziell jetzt neu am Bau und an den Betriebskosten von kantonalen Administrativhaftplätzen beteiligt. Damit können auch bestehende Engpässe beseitigt werden.
Sie sehen, in den letzten Monaten ist intensiv gearbeitet worden. Alle diese Arbeiten wurden immer gemacht, um dem Ziel einer umfassenden Neustrukturierung näher zu kommen. Nun geht es heute darum, die dringlichen Änderungen, die das Parlament verabschiedet hat, zu verlängern. Es wurde gesagt: Die dringlichen Änderungen wurden vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedet, und sie sind bis am gleichen Septembertag 2015 gültig. Das Parlament hat hier grundlegende und wichtige Änderungen beschlossen, die eben zum Teil für die Realisierung der Neustrukturierung im Asylbereich von zentraler Bedeutung sind. Ich denke hier z. B. an die Möglichkeit, Bauten und Anlagen des Bundes für drei Jahre bewilligungsfrei zu nutzen.
Im Rahmen der Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs sollen dann die dringlichen Änderungen definitiv und unbefristet ins ordentliche Recht überführt werden. In der Volksabstimmung wurden diese dringlichen Änderungen ja von 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen. Eine Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht wurde auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Neustrukturierungsvorlage ganz klar befürwortet. Leider sind wir heute nicht in der Lage, abschliessend zu beurteilen, ob wir es schaffen, die Vorlage zur Neustrukturierung so in Kraft zu setzen, dass keine Lücke entsteht. Gerade um eine solche Lücke zu vermeiden, schlagen wir Ihnen die vorliegende Verlängerung vor.
Herr Nationalrat Pfister hat es gesagt: Es liegt am Schluss jeweils auch nicht in den Händen des Bundesrates, wie schnell Ihre Gesetzesberatungen vorwärtsgehen; da sind Sie dann mitbeteiligt. Was wir aber nicht wollen, ist eben eine Lücke, weil eine Lücke bedeuten würde, dass zum Beispiel auch die bewilligungsfreie Nutzung von Bauten und Anlagen des Bundes dahinfallen würde, ebenfalls die Möglichkeit, den Standortkantonen Sicherheitspauschalen oder Beiträge für Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende auszurichten; die aufgehobene Bestimmung zu den Botschaftsgesuchen würde ebenfalls wieder aufleben. Viele dieser Bestimmungen sind eben auch eine Voraussetzung für die Suche nach Standorten für Zentren des Bundes, und sie sind letztlich auch für das Gelingen dieser Neustrukturierung entscheidend.
Um ein Dahinfallen der dringlichen Änderungen zu vermeiden, beantragt Ihnen der Bundesrat nun, die Gültigkeitsdauer der dringlichen Massnahmen zu verlängern, und zwar längstens - ich betone: längstens - bis zum Jahr 2019. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Übergangsbestimmung zu Artikel 112b des Asylgesetzes, wonach die getesteten Ausführungsbestimmungen gemäss Testphasenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs angewendet werden können, könnte diesem Anliegen dann auch Rechnung getragen werden.
Ich äussere mich gleich auch zum Antrag der Minderheit Bäumle, der heute von Herrn Nationalrat Glättli vorgetragen wurde. Die Minderheit möchte die Gültigkeit nicht um vier, sondern um drei Jahre verlängern. Ich muss Ihnen sagen: Wir können auch mit drei Jahren leben. Vier Jahre sind einfach sicherer. Warum? Ich gehe davon aus, dass die Gesetzesvorlage schon innerhalb von drei Jahren verabschiedet wird. Gleichzeitig wird diese Gesetzgebung aber auch umfassende und sehr komplexe Verordnungsänderungen mit sich bringen. Ich habe Ihnen gesagt: Die Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit den Gemeinden und den Städten ist in diesem Bereich von absolut zentraler Bedeutung. Damit wir das mit Sorgfalt machen können, damit wir diese sehr gute und sehr wichtige Zusammenarbeit mit den Kantonen auch auf dem weiteren Weg in Zukunft fortführen können, beantrage ich Ihnen trotzdem, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir wollen einfach sicher sein, dass diese gute Zusammenarbeit mit den Kantonen so stattfinden kann - eine solche Zusammenarbeit dauert manchmal vielleicht etwas länger, ist dafür aber auch gut abgestützt und wird auch in der Bevölkerung mitgetragen. Deshalb ist diese Verlängerung bis 2019 sicher sinnvoll.
Ich äussere mich noch zum Rückweisungsantrag Schwander. Er möchte diese dringlichen Massnahmen jetzt sofort ins ordentliche Recht überführen. Das, was Sie heute tun, meine Damen und Herren, ist eine Überführung ins ordentliche Recht, nichts anderes. Der einzige Unterschied ist, dass dieses ordentliche Recht befristet ist, eben auf vier Jahre, aber es ist ordentliches Recht, das Sie heute hoffentlich beschliessen werden. Mit der Vorlage zur Neustrukturierung werden wir dann über eine definitive Überführung, die unbefristet gilt, entscheiden. Das ist der Unterschied.
Ich möchte noch etwas zum Vorwurf sagen, dass sich diese Neustrukturierung so lange verzögert habe. Ich habe Ihnen aufgezeigt, wie gut und eng wir mit den Kantonen zusammengearbeitet haben. Deshalb haben wir auch die zweite nationale Asylkonferenz von Ende März dieses Jahres abgewartet, damit dort die entscheidenden Eckwerte zusammen mit den Kantonen erarbeitet und verabschiedet werden konnten. Ich habe es Ihnen gesagt: Die Entscheide sind einstimmig gefällt worden. Ich glaube, es hat sich wirklich gelohnt, diese zweite nationale Asylkonferenz abzuwarten. Deshalb hat sich diese kleine Verzögerung ergeben.
Noch ein Wort zur Testphase: Der Testbetrieb ist am 6. Januar dieses Jahres gestartet worden. Wir konnten ihn nicht früher starten, weil wir die Volksabstimmung abwarten mussten. Wir konnten nicht mit einem Testbetrieb beginnen, bevor die Bevölkerung diese Entscheide gefällt hatte. Es ist schliesslich eine nicht ganz billige Investition. Deshalb hat diese Testphase auch etwas Verzögerung gehabt. Aber Sie konnten gerade kürzlich den Medien entnehmen, dass dieser Testbetrieb gut angelaufen ist und dass es sich lohnt, diese Testphase durchzuführen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag Schwander abzulehnen und die Vorlage so zu verabschieden, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.