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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-06-12

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Kiener Nellen abzulehnen. Warum? Ohne die durch den Ständerat hier vorgenommenen Ergänzungen wäre das Anwaltsgeheimnis unter Umständen gefährdet, weil sogenannt gewöhnliche Revisoren, welche nicht dem Berufsgeheimnis unterworfen sind, bei Berufsgeheimnisträgern Kontrollen gemäss Geldwäschereigesetz durchführen könnten.

Im neuen Artikel 18 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes ist zwar festgelegt, dass die Prüfgesellschaften denselben Geheimhaltungspflichten wie Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare unterstehen. Um aber alle Bedenken im Zusammenhang mit der Wahrung des Anwaltsgeheimnisses zu beseitigen und das Anwalts- und Notariatsgeheimnis in jedem Falle zu wahren, ist die entsprechende Ergänzung gemäss der ständerätlichen Fassung richtig und notwendig. Ich erinnere in diesem Zusammenhang insbesondere daran, dass das Anwaltsgeheimnis weiter geht als jenes der Revisoren.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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