AB 152411
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-16
Wortprotokoll
Das 6. Kapitel, "Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung", enthält unentbehrliche Kernbestimmungen und Instrumente für die Koordination. Sie kennen sie: Es sind die gemeinsame Finanzplanung im Hochschulbereich, die Prioritätensetzung und die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Eine Streichung dieser Bestimmungen würde die Wirkung des HFKG stark einschränken, eine effiziente Mittelverwendung - vorsichtig ausgedrückt - nicht begünstigen und den Wettbewerb der Hochschulen untereinander nicht fördern.
Wie am Dienstag in verschiedenen Eintretensvoten erwähnt, hat die WBK-NR im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Hochschulrahmenartikel selbst festgehalten, was von der Gesetzesvorlage erwartet wird: "Erforderlich sind neue rechtliche Grundlagen auf Bundesebene, die in ihrem Kern die Voraussetzungen schaffen müssen für: eine starke, klar gesamtschweizerisch konzipierte Führung des gesamten Hochschulbereiches; eine transparente Finanzierung, die gleichzeitig stärker leistungs- und resultatorientiert ist; eine klare Aufgabenteilung; eine Entwicklung von Kompetenzzentren auf nationaler und internationaler Ebene und somit einen optimierten Einsatz der Finanzmittel." Auf dieser Grundlage also fiel die Entscheidung des Parlamentes im Jahr 2005.
Diese parlamentarischen Vorgaben bildeten die Grundlage für den Verfassungsartikel, und darauf basiert der vorliegende Gesetzentwurf. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Minderheiten die Artikel 36 und 39 jetzt einfach streichen wollen. Wie, wenn nicht über die vorgeschlagenen Koordinationsinstrumente, sollen die von Ihnen gemachten Vorgaben umgesetzt und die von Ihnen im Bericht erwähnten Schwachstellen behoben werden?
Lassen Sie mich noch einmal kurz erläutern, wie der Bundesrat Ihre Anliegen umsetzen will:
1. Wir brauchen eine gemeinsame Finanzplanung. Wir werden den gesamten Finanzbedarf für den Hochschulraum Schweiz gemeinsam mit den Kantonen ermitteln. Einerseits beteiligt sich der Bund künftig mit fixen Beitragssätzen an den Kosten der kantonalen Hochschullehre; wir müssen also wissen, wie viel Geld die Kantone ihrerseits an die Lehre zahlen, nur so können wir den Bundesbeitrag von 20 Prozent bei den Universitäten und von 30 Prozent bei den Fachhochschulen ermitteln. Andererseits wollen wir aber auch die ETH weiterhin mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wissen. Für einen optimalen Mitteleinsatz braucht es deshalb die Ermittlung des Gesamtbedarfs.
Wir wollen weiter mehr Transparenz und damit mehr Vergleichbarkeit. Es ist wichtig zu wissen, wie viel ein Studium pro Jahr und pro Studierenden kostet und welche Unterschiede zwischen den Hochschulen bestehen. Das muss zu Kostenoptimierungen führen. Die betreffenden Hochschulen müssen ihren Trägern erklären, warum sie teurer sind als der schweizerische Durchschnitt. Wir wollen damit den Wettbewerb unter den Hochschulen fördern, denn die Transparenz ist die Voraussetzung für einen gut funktionierenden Wettbewerb.
2. Wir brauchen eine gemeinsame Prioritätensetzung. Es gibt Kritik, allerdings nicht sehr häufig, dass wir nur in Perioden von vier Jahren denken und keine längerfristigen Prioritäten setzen würden. Ich erinnere Sie daran, dass wir den Entscheid zum Ausstieg aus der Nukleartechnologie gefällt haben. Wir wollen damit eine Entwicklung einleiten, die Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien bedeutet. Das ist nicht eine Planung auf vier, sondern eine Planung auf viele Jahre.
3. Wir brauchen eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Wir wollen damit eine Konzentration [PAGE 1212] der Angebote erreichen - ja, wir wollen eine Konzentration der Angebote! Wir wollen die Kräfte bündeln, das heisst in den Bereichen Hochschulmedizin, Grossinfrastrukturanlagen und Spitzenforschung Schwergewichte setzen. Tun wir das nicht, könnte beispielsweise das Geld für erfolgversprechende Projekte fehlen, weil jede einzelne Hochschule zu wenig Mittel hat, um die Projekte auch wirklich realisieren zu können.
Das sind die drei wesentlichen Koordinationsinstrumente, wie sie in Artikel 36 erwähnt sind. Die Artikel 37 bis 39 beschreiben den Prozess der Koordination. Es geht bei diesem Prozess nicht, wie hie und da behauptet wird, um ein Top-down-Vorgehen; Herr Nationalrat Wasserfallen hat das Bottom-up-Prinzip vorhin sehr schön dargestellt. Die Koordination soll von der akademisch-kompetenten Seite, das heisst von den Hochschulen selbst und von der Rektorenkonferenz, vorbereitet werden. Nur damit können wir sicherstellen, dass wir nicht realitätsferne Entscheide fällen.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Minderheitsantrag Steiert zu Artikel 40 Absatz 2: Mit Verlaub, er greift zu kurz. Wir dürfen uns bei der Definition besonders kostenintensiver Bereiche nicht nur auf die Infrastrukturaufwendungen beschränken, sondern müssen auch die Kosten von Lehre und Forschung mitberücksichtigen.
Ich komme zum Schluss: Wenn Sie die Minderheitsanträge zu den Artikeln 36 bis 40 annehmen würden, könnten wir die von Ihnen selbst gemachten Vorgaben an ein Bundesgesetz schlicht nicht erreichen. Wir würden den Koordinationsauftrag der Hochschulverfassung 2006 nicht umsetzen können.
Ich bitte Sie also, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen.