AB 152505
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Die Qualitätskriterien für die Akkreditierung sowohl der Hochschulen als auch der Studiengänge - das ist für uns ein wichtiger Artikel. Leider ist es so, dass verschiedene Institutionen mit zweifelhafter Qualität auf dem Markt sind bzw. mit falschen Abschlüssen operieren. Eine Klärung ist deshalb wichtig. Es ist wichtig zu wissen, wer den Titel Hochschule tragen darf bzw. welche Qualität ein Studiengang haben muss. Damit sind die gegenseitige Anerkennung und auch die internationale Vergleichbarkeit eher gegeben.
Richtig ist aber aus unserer Sicht eine Vereinfachung der Artikel, wie der Ständerat das vorgeschlagen hat. Der Detaillierungsgrad, wie er vom Bundesrat vorgesehen war, ist unserer Meinung nach nicht nötig, es ist richtig, wenn das in der Verordnung geregelt wird.
Bei den Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung ist den Grünen unter anderem die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sehr wichtig. Wie vorhin schon ausgeführt wurde, möchten wir in diesem Artikel nicht nur eine Beachtung, damit ist nämlich keine Handlung angezeigt. Uns ist die Handlung aber wichtig, weil wir - auch das wurde ausgeführt - noch längst keine Gleichstellung haben, leider sogar in einer Backlash-Phase sind. Deshalb war ja am Dienstag auch der zweite Frauenstreiktag.
Die Grünen sind bei Absatz 1 Ziffer 5 deshalb klar für die Mehrheit. Und by the way: Vielleicht haben Sie gesehen, dass in dieser Minderheit nur Männer sind. Ist das vielleicht ein Zeichen?
Ich habe früher bereits ausgeführt, dass die Grünen für den Weg der dualen Bildung sind, deshalb möchten wir ja auch eine gesetzlich klar formulierte Praxisorientierung der Fachhochschulen. Wir wollen aber keine derartige Einengung auf die Arbeitsmarktfähigkeit, wie das mit diesen Anträgen formuliert wurde. Bildung ist nämlich nicht nur Wirtschaft - das wäre sehr kurzfristig gedacht -, Bildung ist für die langfristige Entwicklung sowohl der Menschen als auch der Wirtschaft da. Wird also nur gerade an die jetzige Arbeitsmarktfähigkeit gedacht, dann ist diese bei Ende des Studiums vielleicht bereits überholt, weil sich die Wirtschaft ja weiterentwickelt. Der entsprechende Antrag läuft dem eigentlichen Interesse der Wirtschaft somit zuwider. Es ist deshalb ein bisschen eigenartig, dass er vonseiten der sogenannten Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter kommt.
Das Ziel muss eine klare Praxisorientierung sein, wie das in den Artikeln 24 bis 26 festgehalten ist, dahinter stehen wir, aber die Qualität darf nicht eng an die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit geknüpft werden. Das ist nicht nur für die Hochschule einengend und wider die Forschungsautonomie bzw. wider die Autonomie der Lehre, es ist auch für die Studierenden einengend. Das hiesse nämlich, dass sie im Anschluss an das Studium einen Arbeitsplatz einnehmen müssen, der sich sehr eng am Studium ausrichtet. Das ist aber nicht immer gewünscht; vielleicht ist der Job nachher nur artverwandt, oder die Weiterbildung hat der Weiterentwicklung der Menschen gedient. Auch wären gewisse Studiengänge so nicht mehr möglich. Wie beispielsweise soll nach einem Studium der Philosophie sofort ein Job da sein? Zudem ist das ein grosser Aufwand für die Hochschulen, der eine Bürokratie ohne klaren Nutzen auslöst. Der fragliche Aspekt wird übrigens in Artikel 69, bei den Evaluationen, aufgenommen; dort ist er auch am richtigen Platz.
Die Grünen sind bei Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 7 deshalb für die Mehrheit und werden die Minderheitsanträge Malama und Riklin Kathy ablehnen.