Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-06-16
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16
Wortprotokoll
Bekanntlich ist die 11. AHV-Revision am 1. Oktober 2010 an einer unheiligen Allianz von SP und SVP gescheitert. Stein des Anstosses war sowohl die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wie auch der Einsatz der Hälfte der dadurch eingesparten Mittel für die einkommensabhängige Flexibilisierung des Rentenvorbezugs für die untersten Einkommenskategorien. Während für die SP Einsparungen tabu sind, wollte die SVP eine reine Sparvorlage ohne Abfederung eines Rentenvorbezugs für die untersten Einkommen. Es sei nochmals daran erinnert, dass wir mit der Revision in zehn Jahren 4 Milliarden Franken eingespart hätten, doch um nicht in einen Referendumskampf gehen zu müssen, versenkten die beiden Flügelparteien die Vorlage schon im Rat.
Neben diesem politisch umstrittenen Teil sah die Vorlage verschiedene Änderungen und Massnahmen vor, welche sowohl in den Kommissionen wie im Rat unbestritten waren. Bei diesen Revisionspunkten ging es insbesondere um Verbesserungen und Vereinfachungen mit dem Ziel eines reibungslosen Funktionierens der AHV. Es betraf dies unter anderem die Erleichterungen bei vorzeitigem Rentenbezug, technische Anpassungen im Bereich der Beitragserhebung, eine zentrale Koordination und Steuerung bestimmter Aufgaben der verschiedenen dezentralen Träger der AHV sowie die Schaffung eines Ergänzungsleistungsregisters für die Beschaffung von zuverlässigen Daten zu statistischen Zwecken, welche die Information bei der Durchführung erleichtert.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird für Eintreten auf die Vorlage stimmen und den Anträgen von Bundesrat und Kommission folgen. Dabei ist klar, dass diese Vorlage keine Antworten auf die Herausforderungen gibt, die angesichts der demografischen Entwicklung anstehen. Die AHV wird in der kommenden Legislaturperiode eine sozialpolitische Schwerpunktaufgabe sein. Wir werden nicht umhinkommen, bei der AHV Reformen anzugehen, sowohl was die Höhe als auch was die Flexibilisierung des Rentenalters betrifft. In ganz Europa gibt es Bestrebungen, das Rentenalter zu erhöhen, beispielsweise in Deutschland, wo bereits eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen worden ist.
Gerade weil es sich um ein zentrales Sozialwerk handelt, muss die AHV auch für die Zukunft auf einem soliden Fundament gesichert werden. Wie es mit zweckoptimistischen Prognosen oder zu grosszügigem Handeln geht, haben wir bei der IV erlebt. Die AHV dürfen wir nicht den gleichen Risiken aussetzen.
Heute geht es aber lediglich um technische Verbesserungen; eine unbestrittene Gesetzesrevision ohne politische Brisanz. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird dem einstimmigen Antrag der SGK und dem ebenso einstimmigen Beschluss des Ständerates folgen.