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AB 152616

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Artikel 66 ermächtigt den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen - Punkt. Hier wird es dem Bundesrat sehr einfach gemacht, bindende völkerrechtlichen Verträge ohne Information des Parlamentes abzuschliessen. Die Frage bleibt offen, ob es in manchen dieser Fälle nicht genügen würde, normal kündbare Verträge auszuarbeiten. Ich bin der Ansicht, dass völkerrechtliche Verträge zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssen. Die Verträge wären dann, gemäss diesem Gesetz, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Räte abzuschliessen. Und sollten es viele Verträge sein, was ich nicht annehme, dann wären allenfalls auch summarische Verfahren der Genehmigung möglich.

Ich bitte Sie, keine abschliessenden Kompetenzen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge an den Bundesrat zu geben, sondern die Hoheit des Parlamentes bei solchen Verträgen zu beachten. Für die Unterstützung besten Dank!

Erlauben Sie mir nun noch ein kurzes Schlusswort. Wir sind fast am Ende der Detailberatung angekommen. Es folgt noch der Antrag Egger zu Artikel 80, der dieses Gesetz befristen will. Dies zeigt, dass allseits ein grosses Unbehagen besteht.

Ich denke, dass mit der Behandlung in diesem Rat vieles klarer und deutlicher geworden ist. Die zu beantwortende Frage lautet: Wollen wir dieses von der Verfassung, wie ich meine, nicht gestützte Top-down-Gesetz, das HFKG, zulasten föderaler Strukturen und zulasten des Wettbewerbes jetzt einfach durchwinken und auf eine gnädige Umsetzung hoffen? Ich denke, dass die Antwort sorgfältig erarbeitet werden sollte - auch seitens der Hochschulen, der Kantone, der Wirtschaft und des Gewerbes. Ein Gesetz ist relativ leicht zu machen, es umzusetzen ist wesentlich schwerer. Die SVP im Speziellen kann sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht identifizieren.