Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-06-14
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Es geht nur noch um Artikel 8. Unser Rat hat bisher an der Regelung festgehalten, wie sie das geltende Recht vorsieht. Nun liegt eine neue Version, die im letzten Moment eingebracht worden ist, als Mehrheitsantrag vor. Die Minderheit beantragt Ihnen erneut die Version des Ständerates, beantragt Ihnen also, dem Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Auf den ersten Blick unterscheiden sich die beiden Versionen, die nun vorliegen, rein verbal. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass es hier auf jedes Wort ankommt. Artikel 8 ist eine zentrale Bestimmung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es geht um die allgemeinen Geschäftsbedingungen, und diese enthalten ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ist Artikel 8 daher eine zentrale Bestimmung. Das geltende Recht ist bisher toter Buchstabe geblieben, und deshalb muss etwas geändert werden.
Der Bundesrat hat zunächst eine sehr gute Version vorgeschlagen; diese wurde abgelehnt. Es liegt nun ein Kompromissvorschlag des Ständerates vor, der sich auf das Geschäftsverhältnis zu Konsumenten beschränkt. Die Bestimmung ist insofern eingeschränkt worden, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen vertraglichen Rechten und vertraglichen Pflichten schaffen müssen, und dies in Treu und Glauben verletzender Art und Weise, um als unlauter zu gelten. Das heisst, die Kompromissversion des Ständerates ist sehr eingeschränkt.
Die Version, die von der Mehrheit vorgeschlagen wird, ist überhastet eingebracht worden. Sie ist ausserdem sehr kompliziert, wie auch der Bundesrat ausgeführt hat. Sie ist repetitiv, sie wiederholt sich also gewissermassen. Damit entstehen Unsicherheiten. Die Version der Mehrheit ist insgesamt keine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht, sondern bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich.
Ich bitte Sie daher im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer und damit der Kompromissversion des Ständerates zuzustimmen.