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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung trägt das Datum des 16. Juni 1983. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen wurde seither nie revidiert, daher enthält es noch Bestimmungen über den Informationsaustausch, welche auf die Erteilung von Auskünften zwecks ordnungsgemässer Anwendung des Abkommens beschränkt sind. Seit einigen Jahren versucht die Schweiz, dieses Doppelbesteuerungsabkommen an die Entwicklungen im Bereich des Zugangs zu Bankinformationen anzupassen. Seit 2005 hat sich die Schweiz darum bemüht, den Informationsaustausch auf Fälle von Steuerbetrug auszudehnen, ohne dass Griechenland dem schweizerischen Ersuchen Folge geleistet hätte. Seit 2009 hat die Schweiz ihre Bereitschaft kundgetan, den Informationsaustausch im Sinne von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens auszudehnen und auch zur richtigen Anwendung des innerstaatlichen Steuerrechts des Partnerstaats, also Griechenlands, Auskünfte zu gewähren.

Mit der Vereinbarung eines Änderungsprotokolls zwischen der Schweiz und Griechenland konnte diese Zielsetzung am 4. November 2010 schliesslich umgesetzt werden. Die eidgenössischen Räte dürften ihre Zustimmung zum Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland in der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2011, also diese Woche, geben und damit das Abkommen seitens der Schweiz genehmigen. Diese neue Situation wird es den griechischen Behörden dann ermöglichen sicherzustellen, dass die bei Schweizer Banken befindlichen Vermögenswerte griechischer Staatsangehöriger in Griechenland besteuert werden.