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Riklin Kathy · Nationalrat · 2011-06-14

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14

Wortprotokoll

Am 21. Mai 2006 wurde die neue Bildungsverfassung mit 85,6 Prozent Jastimmen angenommen. Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich setzt den Gesetzgebungsauftrag des neuen Artikels 63a der Bundesverfassung zu den Hochschulen um. Der Verfassungsartikel legt fest, dass Bund und Kantone gemeinsam für einen wettbewerbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich von hoher Qualität sorgen sollen. Das Gesetz legt dazu die notwendigen erweiterten Koordinations- und Förderungsgrundlagen fest und löst das Universitätsförderungsgesetz aus dem Jahr 1999 und das Fachhochschulgesetz aus dem Jahr 1995 ab. Zur Erfüllung des Verfassungsauftrages schliessen Bund und Kantone eine Zusammenarbeitsvereinbarung ab und übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe, die Hochschulkonferenz und den Hochschulrat. Das vorliegende Gesetz regelt die Zuständigkeiten, die diesen Organen übertragen werden können, und legt die Grundsätze von Organisation und Verfahren der Koordination fest. Seitens der Kantone bedarf es zur Übertragung der [PAGE 1102] Befugnisse auf die gemeinsamen Organe eines Hochschulkonkordats. Das ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 ist von dieser Gesetzesvorlage nicht betroffen und bleibt weiterhin bestehen.

Die wichtigsten Neuerungen der Vorlage betreffen erstens die Einsetzung der für die Koordinationsarbeit notwendigen gemeinsamen hochschulpolitischen Organe, zweitens die Schaffung eines für alle Hochschulen einheitlichen Akkreditierungssystems, drittens die Rahmenbedingungen für eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen und viertens die Festlegung gemeinsamer Grundsätze bei der Hochschulfinanzierung. Hochschulpolitisch werden damit in wichtigen Bereichen für alle Hochschulen geltende einheitliche Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Schweizer Hochschulraum von hoher Qualität geschaffen.

Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat dem Gesetz nach Einsetzung einer Subkommission und ausführlichen Diskussionen in der ständerätlichen Kommission und im Rat am 30. September 2010 schlussendlich mit 26 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt.

Die WBK unseres Rates beschäftigte sich an gesamthaft sieben Sitzungstagen mit der Gesetzesvorlage. Sie führte noch einmal Hearings durch, und zwar mit den folgenden neun Personen: Prof. Loprieno, Präsident Crus, Marc-André Berclaz, Präsident KFH, Toni Schmid, Geschäftsführer FH Schweiz, Thomas Bachofner, Generalsekretär KFH, Peter Sigerist, Zentralsekretär Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christine Davatz-Höchner, Vizedirektorin Schweizerischer Gewerbeverband, Bruno Weber-Gobet, Travail Suisse, Rudolf Minsch, Economiesuisse, sowie Prof. Bernhard Ehrenzeller aus St. Gallen.

Zu grossen Diskussionen führten die gemeinsamen Organe, die Schweizerische Hochschulkonferenz als Plenarversammlung und der Hochschulrat. Eine Minderheit, vertreten durch Christian Wasserfallen, möchte ein einziges Organ schaffen, das sich nur aus Vertretern von acht Kantonen zusammensetzt. Wir werden in der Detailberatung zu den Artikeln 7 bis 23 darauf zurückkommen.

Umstritten war auch die Beteiligung der Vertretungen der Arbeitswelt, also der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ihre Organisationen sollen mit je zwei Vertretungen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz teilnehmen.

Anlass zu ausführlichen Diskussionen gab auch das Verhältnis von Wettbewerb und Autonomie. Unbestritten war und ist, dass die Hochschulen, Universitäten wie Fachhochschulen, zur Stärkung ihrer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit über ein Höchstmass an Autonomie verfügen müssen. Es ist heute schon so, dass unter den schweizerischen Hochschulen ein intensiver Wettbewerb um Studierende und Forschungsgelder stattfindet. Das ist gut so, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Es trifft nicht zu, wie das von bestimmten Kreisen immer wieder suggeriert wird, dass das Gesetz zu einer Einschränkung des Wettbewerbes führt. Im Gegenteil, gerade die Autonomie der Fachhochschulen wird gestärkt. Es ist aber für einen geordneten Wettbewerb ebenso erforderlich, dass es gewisse gesamtschweizerische Rahmenbedingungen gibt, etwa vergleichbare Studienordnungen, Qualitätssicherung sowie Finanzierungsgrundsätze, die von Bund und Kantonen gemeinsam definiert werden, damit der Wettbewerb in geordneten Bahnen verläuft. Solche klaren Rahmenbedingungen stärken die Transparenz und dienen letztlich einem fairen Wettbewerb.

Es ist auch unzutreffend, dass das Gesetz zu einer gigantischen Planungsbürokratie führe. Das neue Gesetz führt im Wesentlichen das weiter, was sich bewährt hat.

Ein wichtiges Anliegen Ihrer WBK ist nach wie vor die Zusammenführung aller Bildungsämter in einem Departement. Heute müssen jeweils zwei Bundesräte an den Besprechungen der wichtigen Botschaften, z. B. BFI und HFKG, teilnehmen. Die WBK verlangte daher auf Antrag der Sprechenden, es sei dafür zu sorgen, dass die Bildungsaufgaben einem Mitglied des Bundesrates unterstehen. Im HFKG wurde daher in den Artikeln 11, 12 und 14 von der WBK einstimmig festgelegt, dass der Hochschulrat durch den für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation zuständigen Bundesrat geleitet wird. Falls diese Willensäusserungen nicht fruchten und der Bundesrat die im EDI und im EVD angesiedelten Verwaltungsstellen nicht auf die neue Legislatur zusammenführt, soll, wie die WBK auf Antrag von Pascale Bruderer mit einer Kommissionsinitiative verlangt, die Organisationskompetenz im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz dem Parlament übertragen werden.

Auch die Employability - französisch "employabilité", deutsch Beschäftigungsfähigkeit oder Arbeitsmarktfähigkeit; es ist ein Begriffsstreit, der nur auf Deutsch geführt wurde - wurde diskutiert und soll als Bedingung für die Akkreditierung der Ausbildungsgänge oder auch, wie es eine Minderheit wünscht, für die jährliche Mittelverteilung, berücksichtigt werden. Dazu braucht es eine Ergänzung des Bundesstatistikgesetzes. Die Bundesstatistik soll neu auch die Evaluation der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen erfassen.

In den Diskussionen wurden immer wieder die komplizierten neugeschaffenen Strukturen und Abläufe beklagt. Die Strukturen widerspiegeln aber die komplexe bildungspolitische Realität. Die heutigen bildungspolitischen Strukturen sind das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, die dazu geführt hat, dass die Kompetenzen gerade im tertiären Bildungswesen auf Bund und Kantone verteilt sind und dass die beiden Seiten zusammenarbeiten müssen. Das heutige System ist sehr komplex. Es wird mit dem HFKG leicht vereinfacht, Änderungen sind aber nur schrittweise möglich. Der Einfluss der Kantone im Universitätsbereich entspricht der heutigen Situation gemäss Universitätsförderungsgesetz; bei den Fachhochschulen wird die Wirtschaft nicht mehr mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist der sinnvolle Kompromiss, der sich aus der Gleichbehandlung und der Zusammenarbeit der beiden Hochschultypen ergibt.

In den Diskussionen zeigte sich immer wieder, dass die Vertreter der Fachhochschulen die universitären Verhältnisse und Anforderungen kaum kennen - wie umgekehrt auch nicht. Dies führte zu langen und kontroversen Auseinandersetzungen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fachhochschulen und die Universitäten unterschiedliche Ziele und Funktionen haben: Die Fachhochschulen sind Teil des dualen Bildungssystems und nehmen eine Berufsausbildung vor, eine universitäre Ausbildung hingegen ist nicht berufsspezifisch. Das Ziel der universitären Hochschulen ist eine wissenschaftsbezogene Ausbildung mit einem allgemeinen universitären Abschluss, der nicht berufsqualifizierend ist. Daran kann sich die Promotion anschliessen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es sich in mehreren Bereichen um Konsenslösungen handelt, sie vertritt jedoch die Ansicht, dass dieser Gesetzentwurf dem Verfassungsauftrag genügend Rechnung trägt. Die Vorlage schafft in den für alle Hochschulen wichtigen Bereichen einheitliche Rahmenbedingungen, die auch einen wettbewerbsfähigen Schweizer Hochschulraum von hoher Qualität fördern würden.

Ich fasse zusammen: Das neue Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen und fördert die Durchlässigkeit. Alle Regionen der Schweiz sollen sich an der Hochschullandschaft Schweiz beteiligen und in die Entscheidfindung einbezogen sein. Insgesamt bringt die Vorlage eine sinnvolle und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Hochschulbereichs Schweiz in einer sich rasch ändernden Umwelt. Die Vorlage stützt sich auf die bewährten Prinzipien, denen die schweizerischen Hochschulen ihren heutigen hohen Stand verdanken.

Die Kommission stimmte dem Erlassentwurf in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Rückweisungsantrag Pfister Theophil wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.