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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-06-14

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Hier geht es um den Zielartikel und den Zweckartikel, die wohl wichtigsten Artikel eines jeden Gesetzes.

Bei Artikel 1 Absatz 2 beantragt die Minderheit II (Neirynck) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Zum Antrag der Kommissionsmehrheit ist einfach festzuhalten, dass wir uns hier auf ein Konzept geeinigt haben, das eigentlich eine klare Definition des Zwecks und des Gegenstands des Gesetzes vorsieht. Die Mehrheit will bei Artikel 1 Absatz 1 Literae a und b dafür sorgen, dass klar unterschieden wird zwischen der Schaffung der Voraussetzungen für qualitativ hochstehende und wettbewerbsfähige Hochschulen und der Regelung der Koordination unter den Behörden. Damit haben wir eine klare und griffige Umschreibung dessen, was dieses Gesetz überhaupt will. Es ist eine Tatsache, dass man nicht immer alles in einen Satz packen sollte. Hier geht es einerseits um Rahmenbedingungen für Qualität und Wettbewerb und andererseits, als Mittel zum Zweck, um die Koordination unter den Behörden. Diese beiden Dinge muss man auseinanderhalten können.

Artikel 3 ist ebenfalls eine relativ wichtige Bestimmung, weil es darin um die Ziele dieses Gesetzes geht. Ich möchte insbesondere auf Litera abis hinweisen, die von keiner Minderheit bestritten wird. Hier geht es eben genau darum, eine Absicherung zu haben, dass wir hier von einem einheitlichen Hochschulraum sprechen, der von gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen ausgeht; das ist der entscheidende Punkt. Wir haben den Dualismus in unserem Land, wonach es sowohl akademisch ausgerichtete Hochschulen als auch praxisorientierte Hochschulen gibt. Das ist genau der Grund, warum Litera abis an dieser Stelle bei den Zielen steht. Diesen einheitlichen Hochschulraum mit gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen gibt es heute so nicht. Daher ist das eine sehr entscheidende Bestimmung.

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Bei den Minderheiten ist es so, dass sie sich explizit dafür aussprechen, dass es einerseits wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für die einzelnen Hochschulen gibt, dass andererseits aber auch der Wettbewerb unter den Hochschulen ermöglicht werden muss. Das ist nicht das Gleiche; man könnte es leicht verwechseln, aber die Voraussetzungen sind nicht genau die gleichen. Einerseits geht es darum, einen Hochschulraum zu schaffen, der in einer Wettbewerbsoptik funktioniert, andererseits geht es darum, unsere Hochschulen gegen aussen wettbewerbsfähig zu machen - das ist das, was vor allem die Damen und Herren von der Rechten gefordert haben -, in Hinblick auf die Internationalität, aber auch auf die Forschungsschwerpunkte der anderen Länder; das ist der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Literae.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei Artikel 3 Literae d, e, h und j der Mehrheit zu folgen. Hier muss man sich vor Augen führen, dass wir das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz beraten, es sollte nicht auch noch die ganze Stipendienregelung usw. dazugenommen werden; das wird dann in einer späteren Diskussion am gleichen Ort - hier im Nationalratssaal - Platz haben.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 1 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, bei Artikel 3 Literae a und b die Minderheiten zu unterstützen und ansonsten der Mehrheit zu folgen.