Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-06-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14
Wortprotokoll
Die neue Spitalfinanzierung von 2007 beinhaltet zwei Elemente. Das erste Element ist das neue, gesamtschweizerische Tarifsystem. Die 26 unterschiedlichen Tarifsysteme werden neu in eine einheitliche Tarifstruktur, in Swiss DRG, überführt. Dieser Systemwechsel wird endlich die Transparenz schaffen, die seit der KVG-Revision 1996 gefordert ist und die von den Kantonen hätte durchgesetzt werden müssen.
Ein Wechsel des Tarifmodells muss von Gesetzes wegen kostenneutral erfolgen und darf nicht zu Mehrkosten führen. Diese Bedingung wird auf Seite 5 der Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Vorlage klar bestätigt. Der Bundesrat schreibt, dass er zuhanden der Tarifpartner bekräftigt habe, dass das neue Tarifmodell Swiss DRG im Vergleich zu 2010 und 2011 keine Mehrkosten verursachen dürfe.
Das zweite Element der Spitalfinanzierung ist die Regelung des fixen Kostenteilers zwischen Kantonen und Krankenversicherern auf der Basis einer Vollkostenrechnung, das heisst inklusive Investitionskosten. Wir haben den Kantonen eine Übergangszeit von fünf Jahren zugestanden, um ihren Kostenanteil auf mindestens 55 Prozent anzuheben. Wir haben nicht beachtet, dass diese Übergangsfrist von den Kantonen zur Schonung der Steuerzahlenden und zur Mehrbelastung der Prämienzahlenden genutzt werden könnte und dass Kantone, die heute einen steuerfinanzierten Spitalkostenanteil von weit über 55 Prozent haben, diesen auf den gesetzlichen Minimalwert von 55 Prozent reduzieren würden.
In 18 Kantonen soll der von den Kantonen verfügte Kostenteiler teilweise massive Prämienerhöhungen zur Folge haben. Die Zahl stammt von Santésuisse, dem Dachverband der Krankenversicherer. Santésuisse hat für alle Kantone den prozentualen Wert berechnet, der steuerfinanziert sein muss, damit die Prämienzahlenden nicht zusätzlich belastet werden. Es haben Gespräche mit jedem einzelnen Kanton stattgefunden; die Zahlen von Santésuisse wurden von den Kantonen weder bestritten noch widerlegt. Ungeachtet dieser Berechnungen setzen gewisse Kantone ihren Kostenanteil wesentlich tiefer fest und verfügen damit eine Kostenverlagerung von den Steuer- zu den Prämienzahlenden, was teilweise massive Prämienerhöhungen zur Folge haben wird.
Als Bundesgesetzgeber müssen wir uns allenfalls den Vorwurf gefallen lassen, dass wir eine solche Entwicklung nicht vorhergesehen und mit der Übergangsbestimmung nicht verhindert haben. Wir waren fälschlicherweise im guten Glauben, dass die Kantone die Gesamtbelastung ihrer Bevölkerung im Auge haben und die Prämien ihrer Bevölkerung nicht unnötig erhöhen würden. Diese Einschätzung war offensichtlich falsch. Vereinzelt geben Regierungsräte ungeniert zu, dass sie die Übergangsfrist zur Schonung der Steuerzahlenden nutzen wollen. Wir können diesen ungebührlichen Zustand zwar nicht ändern, aber wir können dafür sorgen, dass die Kantone wenigstens die Verantwortung für die Kostenverschiebung und damit die Verantwortung für Prämienerhöhungen übernehmen müssen.
Es geht also keineswegs um eine Änderung der Spielregeln. Die Spielregeln haben wir im Dezember 2007 festgelegt. Mit der vom Ständerat beschlossenen ergänzenden Übergangsbestimmung geht es einzig um Transparenz bei der Prämienfestsetzung: Es soll deutlich gemacht werden, weshalb die Prämien steigen. Schuld an der Prämienerhöhung ist nicht das neue Spitalfinanzierungssystem, sondern der bewusste Entscheid von Kantonen, statt die Steuerzahlenden die Prämienzahlenden zu belasten. Für diesen politischen Entscheid sollen die jeweiligen Kantone die Verantwortung übernehmen. Darum und nur darum geht es.
Es geht auch nicht um ein Einfrieren von Tarifen und Prämien. Preis- und in der Folge Prämienerhöhungen sind möglich, wenn sie durch höhere Kosten, welche unabhängig vom Systemwechsel anfallen, begründet werden können.
Auch mit Absatz 2 werden die Spielregeln nicht verändert, sie werden nur präzisiert. Es geht um die Frage, welche Spitäler auf die Spitalliste kommen. Mit der Revision im Jahr 2007 haben wir beschlossen, dass Qualität und [PAGE 1087] Wirtschaftlichkeit die entscheidenden Kriterien für die Aufnahme auf die Spitallisten sein müssen. Artikel 39 KVG, welcher bereits planerische Kriterien sowie gesundheitspolizeiliche Anforderungen definiert hat, wurde mit dieser Bestimmung ergänzt. Die Spitalzulassungsbehörden, d. h. die kantonalen Regierungen, sollen aufgrund der objektiven Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit entscheiden, sofern sie Änderungen an den bisherigen Spitalplanungen, welche ja bereits bedarfsgerecht erfolgen mussten, vornehmen wollen. Die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen auch für allfällige Änderungen während der dreijährigen Übergangsfrist gelten und justiziabel sein.
Es geht weder um ein Schwarz-Peter-Spiel noch um eine Änderung der Spielregeln, auch wenn das vom Kommissionssprecher und von Bundesrat Burkhalter behauptet wird.
Die heftige Opposition der Kantone gegen diese Vorlage ist irgendwie nachvollziehbar: Sie haben beim KVG in den vergangenen fünfzehn Jahren nie Transparenz geschaffen, und sie wollen sie im Grunde genommen weiterhin nicht.
Es geht nicht um eine materielle Änderung, es geht um Transparenz. Transparenz ist der Grundgedanke der Spitalfinanzierungsreform von 2007. Mit dem vorliegenden Beschluss wird Transparenz über die Ursachen von Prämienerhöhungen geschaffen. Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Reform nicht für fremde Zwecke missbraucht wird.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion will Transparenz und wird daher für Eintreten stimmen.