preparatory:AB 153094
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13
Wortprotokoll
Es geht hier bei diesem Punkt um ein Kriterium für die Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung. Die verschiedenen Punkte, die hier massgebend sein sollen, sind quantifizierbar.
Nun liegt hier der Beschluss des Nationalrates vor, in dem zur Auftragserfüllung präzisiert wird, dass zusätzlich auch noch die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen der einzelnen Schulen evaluiert werden soll. Hier stellt sich als erste Frage, inwieweit diese Evaluation überhaupt so durchführbar ist, dass sie zu Aussagen kommt, die man gebrauchen kann. Welche Kriterien nimmt man? Weiter stellt sich die Frage in Bezug auf die verschiedenen Studienrichtungen der Absolventen. In welche Berufsfelder gehen sie?
In der Realität ist es so, dass Sie Leute an ganz anderen Orten finden, als es aufgrund ihrer ursprünglichen Ausbildung zu erwarten gewesen wäre. Wir hatten in der WBK vor einiger Zeit Vertreter der geisteswissenschaftlichen Richtung, welche mit Vehemenz darauf hinwiesen, dass es ein falsches Bild sei, wonach in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen ausgebildete Leute keinen wirtschaftlich sinnvollen oder wichtigen Tätigkeiten nachgehen könnten. Sie zeigten auf, dass Leute aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich nachher in Banken oder in Unternehmen usw. tätig sind. Ich kenne einen Klimatologen, der heute erfolgreich als Unternehmer tätig ist. Es kann also sein, dass jemand mit der Zeit - das kann je nachdem erst relativ spät sein - in einem völlig anderen Berufsfeld tätig ist, als es aufgrund seines ursprünglich absolvierten Studiengangs vorgesehen gewesen wäre. Die Beschäftigungsfähigkeit wird letztlich eben nicht nur durch die Ausbildung, die man gehabt hat, bestimmt, sondern ebenso durch das Engagement, durch die Motivation und unter Umständen auch durch die Lebensumstände, die sich ergeben.
Wir von der Kommission sind der Auffassung, dass mit dieser Evaluation mit grossem Aufwand etwas erarbeitet wird, das bezüglich der Frage, um die es hier geht, nämlich die Frage der Akkreditierung, wenig Relevanz hat, und dass es wenig bringen wird.
Deshalb beantragen wir Ihnen hier, an unserem Beschluss festzuhalten.