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preparatory:AB 153112

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Hier geht es um das Problem oder die Aufgabe, eine Synchronisierung der Bundesbeiträge in dieser BFI-Botschaft 2012 herbeizuführen. Es ist eine vor allem etwas trockene, aber auch etwas komplizierte Materie. Ich versuche Ihnen das so gut wie möglich zu erklären.

Es besteht folgender Umstand: Gemäss dem Universitätsförderungsgesetz richtet der Bund jedes Jahr einen Grundbeitrag an die von den Universitätskantonen getragenen Betriebskosten der Universitäten aus. Diese seit nunmehr vierzig Jahren ausgerichteten Grundbeiträge werden auch im Jahr 2012 und in den folgenden Jahren ausbezahlt. Nach der heutigen Praxis werden die im vierjährigen Zahlungsrahmen definierten Jahrestranchen jeweils im Voranschlag des folgenden Jahres eingestellt. Die vier Jahrestranchen des Zahlungsrahmens 2008-2011 sind somit in den jeweiligen Voranschlägen der Jahre 2009 bis 2012 eingestellt. Es gibt also eine Verschiebung von einem Jahr zwischen Zahlungsrahmen und Voranschlag. Im Hinblick auf das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz und auf das dort vorgesehene harmonisierte Finanzierungsmodell für die Universitäten und die Fachhochschulen muss diese Verschiebung zwischen Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten korrigiert werden. Eine gemeinsame Finanzplanung muss sich auf eine einheitliche Beitragsregelung stützen. Diese einheitliche Regelung fehlt heute. Für die Fachhochschulen deckt der Zahlungsrahmen 2008-2011 die Voranschlagskredite der gleichen Jahre ab, aber, wie erwähnt, bei den Universitäten haben wir diese Verschiebung um ein Jahr.

Die Synchronisierung von Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten sollte nun im Rahmen der BFI-Botschaft 2012 erfolgen. Da die Grundbeiträge des Jahres 2012 im Zahlungsrahmen 2008-2011 wegen dieser Verschiebung bereits enthalten sind, ist in der BFI-Botschaft 2012 kein weiterer Kreditantrag zu stellen. Der Grundbeitrag für das Jahr 2013 wird dann Gegenstand des Zahlungsrahmens 2013-2016 sein, wenn diese Synchronisierung erfolgt ist. Es wird dann auch so entsprechend in der nächsten BFI-Botschaft beantragt. Diese Änderung der Praxis führt zu keiner Beitragslücke, die Grundbeiträge werden ohne Unterbruch jedes Jahr ausbezahlt. Die für das Jahr 2012 auszurichtenden Grundbeiträge belaufen sich auf insgesamt 597 Millionen Franken.

Nun haben wir eine Reaktion einzelner Universitätskantone: Sechs Universitätskantone verbuchen den Bundesbeitrag im Zahlungsjahr. Sie sind also der Meinung, es handle sich hier um einen gegenwartsbezogenen Beitrag. Für diese Kantone ändert sich mit der Synchronisierung überhaupt nichts, weil sie diese Beiträge als gegenwartsbezogen einnehmen und verbuchen. Aufgrund der Verschiebung zwischen Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten sind vier der zehn Universitätskantone davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Grundbeiträgen gemäss dem Universitätsförderungsgesetz um eine sogenannte nachschüssige Subventionierung handelt. Die Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg - der letztgenannte Kanton allerdings erst seit dem Jahr 2007 - verbuchen den Grossteil der Subvention transitorisch im Vorjahr. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Jahre 2006 ein solches transitorisches Konto für die Universität errichtet, das sie dann über ein Darlehen der beiden Kantone gedeckt haben.

Nun, die Bildung der zeitlichen Abgrenzung für die Hochschulbeiträge führte zu einem Plus in der Buchhaltung infolge eines besseren Ergebnisses in der Erfolgsrechnung. Die Auflösung der zeitlichen Abgrenzung würde dagegen eine buchhalterische Korrektur nach unten bewirken. Dementsprechend beklagen sich diese vier Universitätskantone, dass die Auflösung der zeitlichen Abgrenzung zu einem Fehlbetrag in der Staatsrechnung 2012 führen würde, da keine entsprechende Einnahme zu verbuchen wäre. Nach Ansicht dieser vier Kantone muss der Bund daher im Jahre 2012 entweder einen doppelten Subventionsbetrag ausbezahlen oder eine entsprechende Rückstellung in der Höhe eines jährlichen Subventionsbeitrages bilden.

Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Synchronisierung des Systems bereits vor zehn Jahren, bei Inkrafttreten des Universitätsförderungsgesetzes im Jahr 2000, hätte [PAGE 750] vorgenommen werden sollen. Damals war auch bereits eine Doppelbezahlung des Grundbeitrags gefordert worden. Es gibt dazu zwei Rechtsgutachten, die beide die Legitimität dieser Forderung verneint haben. Die Synchronisierung wurde dann mit dem Hinweis aufgeschoben, dass die Frage mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz geregelt werden solle. Man hätte hier im Prinzip zehn Jahre Zeit gehabt, das zu regeln. Zwei der vier Kantone, die jetzt einen Fehlbetrag geltend machen, nämlich Neuenburg und die beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, haben ihre Buchungspraxis in Kenntnis der beiden erwähnten Rechtsgutachten und auch in Kenntnis des Umstands, dass der Bund in absehbarer Zeit eine Synchronisierung vornehmen wird, erst vor wenigen Jahren, nämlich im Jahr 2006 bzw. 2007, umgestellt; sie haben das dann entsprechend transitorisch verbucht. Bis zu diesem Zeitpunkt waren auch diese Kantone davon ausgegangen, dass die Bundesbeiträge gegenwartsbezogen ausgerichtet werden. Weshalb diese Kantone die Buchungspraxis umgestellt haben, ist nicht bekannt. Es ist aber eine Tatsache, dass sie mit dieser Operation vor Kurzem einen in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn erzielt haben. Es gibt dazu aufgrund der vorliegenden Gutachten - es gibt ein Rechtsgutachten des BJ, auch das Staatssekretariat für Bildung und Forschung und die EFV haben Stellung genommen - zusammenfassend keine Lücken in der Ausrichtung der Grundbeiträge. Der Bund bleibt den Kantonen keinen Beitrag schuldig, somit gibt es für den Bund auch keinen Anlass, entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Ich komme zur Schlussfolgerung: Aus den dargelegten finanzrechtlichen Gründen ist eine Synchronisierung begründet, sie ist notwendig und gerechtfertigt, und sie stützt sich auf geltende Rechtsgrundlagen. Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates, der weder von der Mehrheit noch von der Minderheit unterstützt wird, darf ich der Vollständigkeit halber feststellen, dass er aufgrund dieser Gutachten gar nicht als umsetzbar erachtet wird, weil man nicht richtig weiss, was er überhaupt soll - das der Vollständigkeit halber zuhanden des Amtlichen Bulletins. Festzuhalten ist auch, dass der Bundesrat sich bereiterklärt, weiterhin mit den betreffenden Kantonen eine Vereinbarung abzuschliessen, die dann eine pragmatische Lösung dieser Frage vorsieht, um das Finanzierungssystem gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln.

Wenn wir nun den Antrag der Minderheit betrachten, müssen wir feststellen, dass dieser Antrag im Grundsatz nichts anderes bewirkt, als dass diese Synchronisierung weiter aufgeschoben wird. Ich muss noch einmal festhalten, dass man zehn Jahre Zeit gehabt hätte, diese Synchronisierung zu machen, nämlich seit dem Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten des Universitätsförderungsgesetzes. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, wir sollten hier dem Streichungsantrag zustimmen.

Wir sollten auch nicht der Minderheit zustimmen, weil seitens der Regierung und Verwaltung sicher mit den betreffenden Kantonen Regelungen getroffen werden können. Letztlich ist es eine buchhalterische und technische Frage, wie man die Umstellungen in diesen vier Kantonen macht, ohne dass Beitragsverluste zu gewärtigen sind.