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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-22

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-22

Wortprotokoll

Was hier vorgeschlagen wird, ist sowohl staatspolitisch als auch rechtlich schon etwas speziell - um es einmal zurückhaltend auszudrücken. Das hat es in dieser Form noch nie gegeben, dass die Bundesversammlung eine erstmalige Genehmigung erteilt und dann kein Mitwirkungsrecht mehr hat; das wird es wahrscheinlich auch nicht mehr geben, das wäre TBTF-typisch. Man kann natürlich entscheiden, was man will. Ob man damit staatspolitisch und rechtlich korrekt vorgeht, ist eine andere Frage.

Man muss sich vielleicht aber überlegen, dass Sie, wenn Sie die erstmalige Verabschiedung der Verordnung genehmigen, damit auch einen Teil der Verantwortung übernehmen. Es gibt dann also eine Kompetenz - für diese Verordnungsform liegt die Kompetenz beim Bundesrat -, aber eine geteilte Verantwortung, weil Sie diese Verordnung genehmigen. Wenn aber diese Verordnung irgendwann einmal abgeändert wird, dann besteht die Genehmigungsmöglichkeit nicht mehr, sodass sich dann die Frage stellt, wer die Verantwortung für diese Verordnung hat. Das sage ich Ihnen, weil das zu ziemlich schwierigen Abgrenzungsfragen führen wird. Beim Konsultationsrecht, das Ihnen ja immer zusteht, haben Sie auch die Möglichkeit, mitzuwirken und sich zu äussern, was Sie hier im reinen Genehmigungsprozess nicht haben.

Noch einmal: Man kann fast alles beschliessen, was man will. Wenn Sie das hier machen, ist es zumindest einmal staatspolitisch und rechtlich ein Unikum.