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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-22

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-22

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, hier ebenfalls festzuhalten. Sie wissen, wir [PAGE 1602] haben es hier mit Gesetzesbestimmungen zu tun, die einen Rahmen abstecken, die nicht konkretisiert sind. Die wesentlichen Elemente der Neuregelung sind in den diversen Verordnungen enthalten. Es geht dabei um Prozentsätze, die Kalibrierung der Eigenkapitalquoten, die Konzepte für die Notfallplanung usw. Alles, was substanziell wichtig ist, was wesentlich ist für die weitere Entwicklung in diesem Bereich, ist in den Verordnungen festgelegt. Das hat die Kommission schon bei ihrer ersten Lesung bewogen, die Bundesversammlung hier mitsprechen zu lassen, d. h., zumindest jene Angaben bestätigen zu lassen, die im Laufe der Debatte in den Kommissionen beider Räte, aber auch in den Räten selbst vonseiten des Bundesrates gemacht worden sind.

Es geht nicht darum, dass wir misstrauisch sind, es geht darum, dass wir all das, was irgendwo, irgendwann betreffend diese Kalibrierungen, Angaben und Präzisierungen ausgesagt worden ist, überprüfen können wollen - gut, man kann dem vielleicht Misstrauen sagen. Wir haben es bei diesem Vorgehen nicht mit einem Unikum zu tun; es gibt ja auch das CO2-Gesetz, wo man das in gleicher Art und Weise gemacht hat.

Aus dieser Sicht beantragt Ihnen die Kommission deutlich, mit 22 zu 4 Stimmen, an Ihrem ersten Entscheid festzuhalten.