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AB 153206

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-22

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 3 Buchstaben a und b um die Ziele, um die Frage, ob wir uns von den heute gültigen, bewährten Zielen unseres Hochschulsystems verabschieden wollen und unsere Hochschulen, insbesondere die kantonalen Universitäten, neu einem Bundesregime zu unterstellen haben. Im heutigen UFG steht in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b explizit, dass sich der Bund einsetzt für "den Wettbewerb unter den universitären Hochschulen". Diese Ausrichtung auf den gesunden Wettbewerb soll nun wegfallen. Neu soll der Bund nicht nur für günstige Rahmenbedingungen zuständig sein, sondern gemäss Artikel 3 Buchstabe b auch für die "Profilbildung der Hochschulen". Ist es wirklich denkbar, dass die Hochschulen die Profilbildung an den Bund abgeben?

Ich verstehe den Wunsch, dieses Gesetz jetzt vom Tisch zu haben. Aber hier haben wir die letzte Gelegenheit, etwas gegen die Bildung eines neuen Hochschulkartells, das den Wettbewerb unter den Hochschulen ausschaltet, zu tun. Wenn wir hier gemäss meiner Minderheit den Wettbewerb verankern, dann schützen wir die bewährten autonomen Hochschulen, und wir bewahren den Bund vor einer unmöglichen Aufgabe, nämlich der Zuständigkeit für die "Profilbildung" der Hochschulen. Unsere Formulierung, die der Nationalrat erarbeitet hat, entspricht dem heutigen Geist des UFG.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, in Kenntnis des Inhaltes dieses Gesetzes hier bei den Zielen einen Rest von Autonomie für die Hochschulen zu verankern.