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AB 153214

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-22

Wortprotokoll

Ich spreche zum Minderheitsantrag zu Artikel 1 HFKG. Mit diesem Gesetz werden die zwei massgebenden gesetzlichen Grundlagen im Hochschulbereich, nämlich das Hochschulförderungsgesetz (HFG), und das Fachhochschulgesetz (FHG) ausser Kraft gesetzt. Es werden also für die Hochschulen, ausgenommen die ETH, absolut neue Grundlagen gelegt, die nicht nur im Rat, sondern auch bei den kantonalen Hochschulen und in der Wirtschaft umstritten sind. Die Minderheit möchte diese totale Zentralisierung der Hochschulen relativieren und die bewährte Lösung gemäss heutigem HFG so weit wie möglich beibehalten. Ich beantrage Festhalten an der Lösung des Nationalrates.

Bei Artikel 1, dem Zweckartikel, geht es darum, den Inhalt des Gesetzes und die Absichten darzustellen. Konkret heisst es im Entwurf des Bundesrates: "Der Bund sorgt zusammen mit den Kantonen für einen wettbewerbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich ..." Aber: Die Hochschulen sind und bleiben kantonale Hochschulen, und diese stehen in natürlichem Wettbewerb untereinander, sodass die Studierenden die Wahl unter verschieden positionierten und verschieden profilierten Bildungsanbietern haben. Mit dem HFKG wird dieser Sichtweise allerdings ein Ende gemacht. Es wird eine Hochschulplanung eingerichtet, die der individuellen Ausprägung und Profilierung von Universitäten ein Ende bereitet. Auch ist es weitgehend unklar, wer nun die Verantwortung für den koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulraum trägt. Ich verweise auf die oft gemachte Erfahrung, dass gemeinsame Verantwortung letztlich keine Verantwortung bedeutet. Das gilt ganz besonders bei diesem Gesetz. Der Bund bietet zwar einen finanziellen Anreiz - es ist ein Lockvogel - mit Bedingungen, und die kantonalen Universitäten können unter Aufgabe ihrer Autonomie und Eigenverantwortung darauf spekulieren, dass sie etwas davon haben, aber mehr als Hoffnung ist es nicht.

Die Vision dieser Gesetzesrevision ist infolge der viel zu langen Behandlungszeit von der Realität, ich erinnere insbesondere an die Mobilität der Studierenden, überholt worden. Heute stehen wir vor der Frage, wieweit internationale Koordination den Erfolg unserer Universitäten sichern und wieweit das enge Korsett einer europäisch geprägten, humboldtschen Hochschule verlassen werden kann. Dazu sind mutige Entscheidungen der Trägerschaften, der verantwortlichen Kantone, erforderlich. Eine schweizweite zentrale Steuerung behindert eine solche innovative Weiterentwicklung. Dieses Gesetz soll nun nicht nach dem Motto "Augen zu und durch" mit allen Mängeln durchgezogen werden. Es wäre wichtig, zumindest im Zweckartikel einen kleinen Rest von Wettbewerb unter den Hochschulen, wie er bis heute im Universitätsförderungsgesetz (UFG) verankert war, beizubehalten.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, an der Version unseres Rates festzuhalten und damit den Rest eines Autonomiegedankens im Gesetz zu belassen.