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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2011-09-22

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-22

Wortprotokoll

Wir schlagen Ihnen hier mit einer von der WAK einstimmig verabschiedeten parlamentarischen Initiative vor, eine stossende Härte zu beseitigen, die mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die im April 2011 in Kraft getreten ist, eingeführt wurde. Die damals eingeführte Regelung trifft ausschliesslich ältere arbeitslos gewordene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; sie hat in der Schweiz per Anfang Juli 2011 bereits zu über 600 Aussteuerungen geführt.

Worum geht es konkret? Bei allen bisherigen Revisionen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die im Leistungsbereich ja zu Verschärfungen geführt haben, ist unbestritten geblieben, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben. Zwar ist das Risiko, in diesem Alter arbeitslos zu werden, nicht grösser, es ist sogar kleiner als bei anderen, jüngeren Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer aber im Alter von 55 Jahren oder mehr das Pech hat, arbeitslos zu werden, hat es oft extrem schwer, wieder eine Arbeit zu finden. Damit ist auch das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe, also bei den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, besonders hoch, viel höher als bei anderen Altersgruppen. Das war der Grund dafür, dass immer unbestritten war, dass für diese Altersgruppe der maximale Taggeldanspruch 120 Tage länger dauert als für alle anderen.

Das Problem der neuen Regelung gemäss Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes liegt nun darin, dass für diese Gruppe von Leuten neu eine Mindestbeitragszeit von 24 Monaten verlangt wird. In der Kombination mit der Rahmenfrist der Arbeitslosenversicherung von 24 Monaten führt dies dazu, dass jemand vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung 24 Monate, also zwei Jahre, ohne den geringsten Unterbruch bei einem beitragspflichtigen Arbeitgeber gearbeitet haben muss. Geringste Unterbrüche, beispielsweise bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, führen zu einem Verlust der Ansprüche.

Wenn jemand, statt sich nach dem Verlust der Arbeit umgehend bei der Arbeitslosenversicherung zu melden und Arbeitslosentaggelder zu beziehen, zunächst einige Tage abwartet, weil er auf eigene Faust eine Arbeit sucht, oder wenn jemand beispielsweise eine Arbeitsstelle in Aussicht hat und deshalb die Arbeitslosenversicherung nicht beanspruchen will, dann bedeutet das als Folge dieser Regelung einen [PAGE 1604] Verlust von 120 Taggeldern, auf die ja gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend angewiesen sind. Da hat jemand vielleicht während Jahrzehnten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt und wird gegen Schluss seiner Erwerbskarriere plötzlich arbeitslos - dann sind aufgrund dieser neuen Regelung die verlängerten Ansprüche auf Arbeitslosentaggelder weg, nur weil die betroffene Person, statt zu stempeln, zuerst Eigeninitiative gezeigt hat. Das ist nach Auffassung der einstimmigen Kommission unter allen Aspekten ungerecht.

Mit der Zustimmung zum revidierten Gesetz machen Sie die Korrektur des Missstandes per 1. Januar 2012 möglich. Die ebenfalls einstimmige ständerätliche Kommission hat im Vorprüfungsverfahren der Initiative Folge gegeben. Der Bundesrat, wir werden es dann von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann noch hören, stimmt ebenfalls zu.