AB 153379
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Absatz 2 kann hier im Sinne der Straffung der Vorlage gestrichen werden. Es bleibt dem Hochschulrat gemäss Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer 2 überlassen, die notwendigen Richtlinien für die Akkreditierung zu erlassen.