preparatory:AB 153405
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Aus Sicht der Mehrheit ist festzuhalten, dass wir selbstverständlich nicht gegen die Förderung der Chancengleichheit sind. Wir möchten aber das Gesetz möglichst schlankhalten und unnötige Wiederholungen vermeiden. Deshalb sollten wir solche Bestimmungen am richtigen Ort einsetzen, und der richtige Ort ist eben nicht hier. Ich verweise Sie vielmehr auf den Artikel 30: Dieser Punkt ist bei den Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung als Ziffer 5 von Artikel 30 Absatz 1 Litera a aufgenommen worden. Es ist sogar noch besser formuliert: Voraussetzung für die Akkreditierung ist ein Qualitätssicherungssystem, das Gewähr dafür bietet, dass "5. die Aufgaben so erfüllt werden, dass die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau gefördert werden". Das Anliegen ist dort also noch stärker formuliert als hier beim Antrag der Minderheit, und es ist dort am richtigen Ort.
Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass wir hier auf diese Wiederholung verzichten können.