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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit IV bezweckt, wie angekündigt, die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Damit will die Minderheit IV eine steuerpolitische Ungerechtigkeit zum Verschwinden bringen. Nach unseren Gesetzen zahlen die Steuerpflichtigen im Allgemeinen Steuern, die ihrem Einkommen und Vermögen entsprechen. Mit der Pauschalbesteuerung wurde eine Ausnahme eingeführt, die reiche Ausländer und Ausländerinnen davon entbindet. Wenn sie in der Schweiz keinem Erwerb nachgehen, können sie sich nach ihrem Aufwand einschätzen und besteuern lassen. Viele profitieren so von einer massiv tieferen Steuerrechnung. Diese Ungerechtigkeit ist stossend.

Tatsächlich wird nicht versucht, den Lebensaufwand wirklich zu erheben; das wäre im Ergebnis vielleicht etwa gleich aufwendig, wenn nicht noch aufwendiger als eine normale Steuereinschätzung. Die Steuerbehörden behelfen sich mit einer Hilfsgrösse: Es wird bloss ein Mehrfaches des Mietzinses oder des Wohnwerts des bewohnten Hauses berechnet. Bis jetzt ist es das Fünffache, in Zukunft nach dem Willen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit das Siebenfache. So oder so: Das ist in vielen Fällen viel weniger, als dem Staat mit einer normalen Veranlagung zukäme.

In der Bundesverfassung steht, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen habe. Die Bundesverfassung schreibt auch vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Beide Grundsätze werden mit der Pauschalbesteuerung verletzt. Mit ihrer Abschaffung werden diese wichtigen Verfassungsgrundsätze durchgesetzt. Das nützt auch dem Image der Schweiz auf internationaler Ebene.

Bemerkenswert ist, dass der Wind gedreht hat. Die Kantone Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden haben das Institut der Pauschalbesteuerung abgeschafft. Weitere Kantone könnten folgen. Sie haben es gehört, im Kanton Baselland und im Kanton Bern finden schon bald Volksabstimmungen dazu statt. Auch ist damit zu rechnen, dass schon bald eine eidgenössische Volksinitiative zur [PAGE 1364] Abschaffung der Pauschalbesteuerung eingereicht wird. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes verstehen wir als Versuch, die Pauschalbesteuerung zu retten. Wir halten aber aus den dargelegten Gründen dafür, das nicht zu tun.

Beim Eintreten haben wir darauf hingewiesen, dass die Erfahrungen des Kantons Zürich mit Bezug auf den Steuerertrag nicht negativ waren: Der Ertrag ist nicht gesunken. Es haben zwar Personen den Kanton verlassen; aber weil diejenigen, die geblieben sind, nun höhere Steuern entrichten, hat sich die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für den Kanton Zürich ertragsmässig nicht negativ ausgewirkt, sondern sogar eher positiv. Das hängt auch damit zusammen, dass in Liegenschaften, die von Pauschalbesteuerten verlassen wurden, jetzt Neuzuzüger leben, die korrekt besteuert werden. Auch sie beschäftigen Personal in Haus und Garten; die Befürchtungen vonseiten der Befürworter der Pauschalbesteuerung haben sich in Zürich nicht bestätigt.

Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen, die ich für die grüne Fraktion beim Eintreten gemacht habe. Ich bitte Sie, unsere Minderheit zu unterstützen.

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