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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-09-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die Minderheit aus der SVP-Fraktion lehnt die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Steueramtshilfegesetzes auf Gruppenanfragen entschieden ab.

Wenn Sie heute der Mehrheit und damit dem Ständerat zustimmen, tragen Sie das Bankkundengeheimnis für Ausländer zu Grabe, und zwar definitiv. Sie wollen das Steueramtshilfegesetz auf Gruppenanfragen ausweiten, ohne im Gesetz zu definieren, wie eine solche Anfrage auszusehen hat und welche Anforderungen und Voraussetzungen an Gruppenanfragen zu stellen sind, damit die Schweiz überhaupt darauf eintreten darf. Solche Grundsätze gehören ins Gesetz, geht es doch darum, eine Ermächtigung zum Eingriff in die Privatsphäre der Bankkunden zu schaffen.

Artikel 6 des Steueramtshilfegesetzes bezieht sich in seiner heutigen Form lediglich auf Einzelanfragen und nicht auf Gruppenanfragen. Wenn Sie ihn genau lesen, dann stellen Sie beispielsweise fest, dass in Absatz 2 Litera a als Voraussetzung für die Behandlung eines Gesuchs verlangt wird, dass zwingend die Identität der betroffenen Person bekanntgegeben werden müsse, sei es durch Name und Adresse oder in anderer Form. Aber bei Gruppenanfragen ist es ja gerade so, dass der ersuchende Staat die betreffende Person nicht kennt, geschweige denn deren Identität, denn er forscht ja mittels dieser Gruppenanfragen nach deren Name und Adresse. Zumindest hätte im Gesetz als Voraussetzung festgehalten werden müssen, dass der ersuchende Staat das Verhaltensmuster detailliert umschreiben muss, dass Name und Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers bekanntgegeben werden müssen und dass auf Anfragen eines Staats mit dem blossen Hinweis auf die Tatsache, dass in seinem Staatsgebiet oder seinen Bürgern Dienstleistungen aus der Schweiz heraus angeboten worden sind, nicht eingetreten wird.

So, wie wir hier legiferieren, ist es ein Pfusch! Mit einem solchen Steueramtshilfegesetz wird künftig auch allen "fishing expeditions" ausländischer Staaten Tür und Tor geöffnet. Dabei werden auch redliche ausländische Bankkunden desavouiert, weil das Risiko gross ist, dass im Rahmen von solchen Gruppenanfragen auch ihre Namen und Kundendaten an den ersuchenden Staat herausgegeben werden.

Auch die Frage des Inkrafttretens dieses Steueramtshilfegesetzes ist in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt worden. Frau Bundespräsidentin, ich frage Sie deshalb an: Auf welchen Termin wird der Bundesrat dieses Gesetz in Kraft setzen? Rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Doppelbesteuerungsabkommen, rückwirkend auf den 18. Juli 2012 oder - unter Berücksichtigung des verfassungsmässigen Rückwirkungsverbots - nach Ablauf der Referendumsfrist des Steueramtshilfegesetzes frühestens auf den 1. Januar 2013? Diese Frage, Frau Bundespräsidentin, ist für die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich zentral. Bei rückwirkender Inkraftsetzung riskieren nämlich all jene Ausländer, die ihr Geld aus der Schweiz abziehen wollen, dass ihre Daten im Rahmen von Gruppenanfragen trotzdem an ausländische Staaten ausgeliefert werden. Wenn wir so weitermachen, vertreiben wir noch den letzten Ausländer von unserem Finanzplatz.

Ich bitte Sie, dies zu verhindern, und ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Schaffen Sie mindestens eine Differenz zum Ständerat, damit der Ständerat die wichtigen Fragen, wann Gruppenanfragen von der Schweiz zu beantworten sind und wann das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfolgen hat, beantworten kann. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.