Seiler Hanspeter · Nationalrat · 1999-12-21
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21
Wortprotokoll
Antrag der Kommission
Mehrheit
Ablehnung des Gesuches
Minderheit
(de Dardel, von Felten)
Gewährung einer Teilbegnadigung, indem die vom Bundesstrafgericht ausgesprochene Zuchthausstrafe auf 18 Jahre reduziert wird.
[VS]
Antrag Stamm
Rückweisung an die Kommission
mit dem Auftrag, den Gesuchsteller persönlich anzuhören.
Schriftliche Begründung
Persönlich bin ich skeptisch gegenüber Begnadigungen. Ich vertrete die Meinung, dass in der Schweiz die Bestrafungspraxis oft zu mild ausfällt. Als erstinstanzlicher Richter im Kanton Aargau (bis 1989) hatte ich den Ruf, bei gravierenden Delikten eher hohe Strafen auszusprechen.
Beim vorliegenden Antrag geht es denn auch in keiner Art und Weise um die Frage, wie das vorliegende Begnadigungsgesuch zu behandeln sei. Es geht ausschliesslich um die Frage, ob der Gesuchsteller in der Begnadigungskommission persönlich hätte angehört werden müssen. Das befürworte ich ausschliesslich aus formellen Gründen.
Ich versetze mich in die Situation, selbst irgendwo in der Welt im Strafvollzug zu sitzen, und es bestünde in jenem Land eine Instanz, die für eine allfällige Begnadigung zuständig wäre. Vor allem, wenn es um ein schweres Delikt und somit um eine hohe Strafe ginge, würde ich es als zwingendes Recht betrachten, dass ich von derjenigen Instanz angehört würde, die über das Begnadigungsgesuch entscheiden müsste.
H. H. hat im Juli 1987 ein Flugzeug entführt und auf dem Flughafen Genf-Cointrin eine Geisel getötet. Dafür wurde er zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Seit zwölf Jahren weilt er im Strafvollzug.
Von der Begnadigungskommission wurde auf seine Anhörung verzichtet. Unabhängig von der Frage, weshalb der Verzicht erfolgte, scheint mir dies ein Fehler zu sein. Selbst bei schlimmsten Kriminellen - vielleicht gerade bei ihnen - muss der Rechtsstaat alles tun, damit nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er richte voreingenommen. Wenn es sich klar abzeichnen sollte, dass gar keine ernsthaften Gründe geltend gemacht werden, die für eine Begnadigung sprechen, so kann die Anhörung entsprechend kurz erfolgen. Auf eine Anhörung als solche sollte jedoch in einem Fall mit derartiger Tragweite für den Betroffenen nicht verzichtet werden.
[VS]
Proposition de la commission
Majorité
Rejeter le recours
Minorité
(de Dardel, von Felten)
Accorder une grâce partielle en réduisant à 18 ans la durée de réclusion prononcée par la Cour pénale fédérale.
[VS]
Proposition Stamm
Renvoi à la commission
avec mandat d'entendre personnellement le requérant.
[VS]
Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Der Berichterstatter, Herr Ständerat Inderkum, erläutert uns das Gesuch und nimmt gleichzeitig Stellung zum Rückweisungsantrag Stamm.