Müller Leo · Nationalrat · 2013-12-11
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich eine Vereinfachung der Besteuerung von Grundstücken erreichen. Worum geht es?
Die Besteuerung von Grundstücken erfolgt in der Schweiz aufgrund verschiedener Systeme. Es gibt das monistische System, und es gibt das dualistische System. Neu soll schweizweit das monistische System gelten. Dies bedeutet, dass nicht mehr unterschieden wird, ob es sich bei den Grundstücken um Geschäftsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Heute gilt beim Bund das dualistische System. Bei den Kantonen ist es unterschiedlich. Eine Grosszahl von Kantonen kennt heute schon das monistische System, so zum Beispiel die Kantone Zürich, Bern, Jura, Baselland, Schwyz, Nidwalden, Uri und Tessin. Dieses monistische System hätte den Vorteil, dass die ganzen Überführungen vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen oder umgekehrt wegfallen würden. Damit würde auch die Unsicherheit bei den Überführungswerten wegfallen. Neu sollen alle Grundstücke bis zur Höhe des Anlagewertes mit der Einkommenssteuer respektive - bei juristischen Personen - mit der Gewinnsteuer belastet werden. Gewinne, die darüber hinausgehen - das sind vor allem konjunkturelle Gewinne -, sollen mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert werden. Vereinfacht würde somit das System in der Schweiz, und es würde für den Bund und auch für alle Kantone gelten.
Heute wird eine weitere Unterscheidung gemacht. Es wird auch zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken unterschieden. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken gilt heute faktisch - nicht rechtlich, aber faktisch - das monistische System. Auch diesbezüglich würde nun eine Vereinfachung erfolgen.
Es gibt jedoch auch einen kleinen Nachteil. Mit dem heutigen, dualistischen System können bei der Besteuerung von Geschäftsvermögen die Grundstückgewinne mit Geschäftsverlusten verrechnet werden. Neu wäre dies weiterhin möglich, aber nur bis zur Höhe der wiedereingebrachten Abschreibungen. Diese Abschreibungen haben das Geschäftsergebnis in den vergangenen Jahren reduziert. Es ist deshalb gerechtfertigt, dass diese Praxis auch weiterhin möglich wäre. Die sogenannten konjunkturellen Wertvermehrungen könnten nicht mehr verrechnet werden. Das wäre, wie gesagt, ein kleiner Nachteil; aber das betrifft ja nur wenige Fälle. Zudem kann man sich ja grundsätzlich fragen, ob es richtig ist, konjunkturelle Gewinne mit Geschäftsverlusten verrechnen zu können. Ich will damit sagen, dass dieser Nachteil in Kauf genommen werden kann. Die Vorteile eines einheitlichen Steuersystems für Grundstücke überwiegen bei Weitem.
Sie werden jetzt dann das Hohelied der Steuerausfälle hören. Ich weise aber darauf hin, dass der Bundesrat in seinem Bericht zu dieser parlamentarischen Initiative die möglichen Steuerausfälle nicht aufzeigen konnte. Es ist deshalb nicht fair und auch nicht gerechtfertigt, dieses Gespenst an die Wand zu malen, ohne irgendeine Zahl nennen zu können, und dieses Argument ins Zentrum der Gegnerschaft zu stellen. Wie gesagt, das ist nicht korrekt.
Ich komme zum Schluss. Ein einheitliches, monistisches System wäre einfacher, klarer harmonisiert. Dies würde viel zur Rechtssicherheit beitragen, und die Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, das wir in der Schweiz haben. Zu diesem Standortvorteil sollten wir wieder vermehrt Sorge tragen.
Ich kann noch darauf hinweisen, dass diese Initiative breit abgestützt ist. Das Gewerbe, die KMU und die Landwirtschaft stehen dahinter. Ich gehe davon aus, dass Sie KMU-freundlich sind und dieser parlamentarischen Initiative somit Folge geben werden.