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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-12-11

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Ich äussere mich vor allem zum OR-Artikel 329g und zu Artikel 17a. Ich lasse ausrichten, dass die FDP-Liberale Fraktion bei Artikel 11 logischerweise die Minderheit Schilliger unterstützt. Bei Artikel 12 Absatz 4 unterstützen wir die Minderheit Keller Peter. Wir unterstützen diese Minderheit, weil wir der Überzeugung sind, dass es auch im Weiterbildungsbereich überhaupt keinen Grund gibt, die Zahlungen nicht ebenfalls auf vier Jahre zu befristen. Wir machen das bei den BFI-Botschaften genau gleich; ihre Laufzeit beträgt vier Jahre. Der Bildungsraum, mit der Weiterbildung, ist ja auch in der BFI-Botschaft zu behandeln. Deshalb muss das absolut synchron sein.

Wir haben auch mit Erschrecken festgestellt, dass gerade bei Artikel 11, aber auch bei anderen Artikeln verschiedene Forderungen auf den Tisch gekommen sind wie Projektförderung, Beratung oder Gratisangebote. Deshalb ist es sicher falsch, wenn wir bei der Finanzierung einen Automatismus haben. Wir sollten vielmehr mindestens alle vier Jahre hier auch wieder darüber debattieren können.

Ich komme zu Artikel 17a: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt hier den Antrag der Minderheit Aubert kategorisch ab. Es ist nicht einsichtig, warum ein Rentenvorbezug - wir sprechen hier von den AHV-Renten - plötzlich für eine Weiterbildung soll eingesetzt werden können. Umgekehrt, liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, müsste ich Sie dann fragen: Wären Sie bereit, zum Beispiel einen AHV-Rentenvorbezug für eine Eigenheiminvestition oder für die Anschaffung eines Automobils zu ermöglichen? Nein, lassen wir diese Experimente. Hier muss man klar festhalten: Das ist systemwidrig; dieser Minderheitsantrag ist massiv systemwidrig. Ich bin ziemlich erstaunt, dass man in einem Weiterbildungsgesetz derart tiefgreifende Änderungsvorschläge einbringt; das betrifft namentlich auch den Minderheitsantrag Reynard. Man hat nicht einmal eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. Ich würde Sie wie gesagt fragen: Wie würden Sie argumentieren, wenn wir umgekehrt andere Forderungen und politische Gelüste mit einem AHV-Rentenvorbezug fördern wollten?

Es ist dann auch noch die Frage, wie man diesen Rentenvorbezug ausgestaltet. Diejenigen, die jünger sind, wie zum Beispiel ich, würden wahrscheinlich in der Zukunft massiv mehr davon profitieren als diejenigen, die kurz vor ihrem Rentenbezug stehen. Die Umsetzung wäre alles andere als trivial.

Der eigentliche Hammerschlag, den wir in der Kommission erlebt haben, war die Forderung nach dem obligatorischen Weiterbildungsurlaub - dort kann ich mich der Argumentation meines Vorredners, Thomas Weibel, voll und ganz anschliessen.

Wir lehnen diese Forderung kategorisch ab. Das ist ein absoluter Fremdkörper. Man muss noch einmal betonen, dass 93 Prozent derjenigen, die eine berufliche Weiterbildung machen, Unterstützung von ihren Arbeitgebern haben; diese erfolgt entweder finanziell oder beispielsweise auch über das Arbeitszeitkonto. Es gibt also überhaupt keine Notwendigkeit, einen obligatorischen Weiterbildungsurlaub von einer Woche pro Jahr einzuführen. Es ist dann auch die Frage, wie man das bei einem Arbeitgeberwechsel macht. Vielleicht ist es dann so, dass es für eine Person, die einen riesigen Positivsaldo von einem oder mehreren Monaten an Weiterbildungstagen hat, bei einem Stellenwechsel eine echte Hypothek darstellt, wenn sie sich damit irgendwo bewirbt. Also, ich sehe hier den Mehrwert überhaupt nicht.

Es ist doch so, dass man nicht einfach Weiterbildung auf Vorrat machen sollte, sondern Weiterbildung sollte effektiv dazu verwendet werden, individuelle Kompetenzen zu erwerben. Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen diskutieren können. Der Arbeitnehmer ist ja letztlich auch selber verantwortlich dafür zu entscheiden, ob er das machen will oder nicht. Ich kann nicht nachvollziehen, warum derartige Forderungen - immerhin eine Obligationenrechtsrevision -, die jetzt die Minderheit Reynard auch noch inkludieren will, einfach so auf dieser Fahne erscheinen. Ich bin dann sehr gespannt, wie auch die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen hier argumentieren werden.

Ich bitte Sie wirklich, solchen Gelüsten im Rahmen eines Weiterbildungsgesetzes, das ein Rahmengesetz sein soll, eine deutliche Abfuhr zu erteilen. Das könnte sonst Präjudizien bei anderen Themen schaffen, die dann wir vielleicht gerne hätten.