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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2013-12-11

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11

Wortprotokoll

Mit Block 4 zu den Artikeln 13 bis 16 kommen wir zu einem sehr wichtigen Bestandteil dieses Gesetzentwurfes über die Weiterbildung, nämlich zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen bei Erwachsenen. Die Minderheit Herzog rät Ihnen, alle diese Artikel zu streichen, mit der Begründung, dass der Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen in der Verantwortung der obligatorischen Schule und daher der Kantone liege. Faktisch arbeiten Bund und Kantone beim Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen seit vielen Jahren Hand in Hand. Ich erinnere Sie daran: Der Illettrismus ist ein Übel, das 16 Prozent der Personen zwischen 16 und 65 Jahren betrifft. Fast eine von fünf Personen ist davon betroffen. Ihre Kommission ruft Sie deshalb dazu auf, die Anträge der Minderheit Herzog mit Bestimmtheit abzulehnen.

Das Weiterbildungsgesetz trägt dem Kampf gegen den Illettrismus Rechnung. Dieser Kampf ist bislang im Kulturförderungsgesetz festgeschrieben, das ist offensichtlich etwas unglücklich. Die Grundkompetenzen hören jedoch nicht bei Lesen und Schreiben auf. Es geht dabei in Artikel 13 auch um Alltagsmathematik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese drei Kompetenzen erscheinen der Mehrheit der Kommission völlig legitim. Aber sie empfiehlt Ihnen auch, diesen Katalog um die Fähigkeit des mündlichen Ausdrucks in einer Landessprache sowie um die Erziehungs- und Sozialkompetenz zu ergänzen.

Ich würde gerne noch etwas genauer auf diesen Punkt eingehen. Ich weiss, dass viele unter Ihnen nicht verstehen, was soziale und erzieherische Kompetenzen neben Lesen und Schreiben in der Liste der Grundkompetenzen zu suchen haben. Es ist bewiesen, dass die Verbesserung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern und die Unterstützung der kognitiven und sozialen Entwicklung der Kinder einen viel grösseren Return on Investment haben als alle Programme gegen den Illettrismus oder alle beruflichen Umschulungen zusammen. Die Mehrheit der Kommission ist [PAGE 2160] der Meinung, dass es auch für uns Zeit ist, diesen wissenschaftlich abgestützten Schritt zu machen.

Dabei ist die Elternbildung - das möchte ich noch erwähnen - in der Schweiz keine neue Erfindung, denn die Kantone unterstützen solche Angebote schon lange. Das Wichtigste ist jedoch, dass wir eine klare Botschaft geben: Es ist besser, dem schulischen Versagen vorzubeugen, als im Nachhinein die enorm teuren Konsequenzen tragen zu müssen.

Absatz 2 von Artikel 13 legt fest, dass die Anbieter von Kursen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen ihr Angebot an der Praxis ausrichten müssen. Sie sollen gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Probleme behandeln, die für den Alltag relevant sind. Die Minderheit Herzog will die Nennung dieser Themen ganz streichen. Diese sind jedoch im Rahmen des Gesetzes völlig legitim. Wer Lesen und Schreiben lernt, lernt auch besser, sich in unserer Gesellschaft zu integrieren.

Artikel 14 konzentriert sich auf das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen im Bereich der Grundkompetenzen. Die Kommission empfiehlt, hier auch die Organisationen der Arbeitswelt zu beteiligen. Denn Arbeitgeber wissen oft am besten, welche Personen Lücken bei den Grundkompetenzen haben.

Artikel 15 gibt vor, dass Bund und Kantone die Entwicklung des Angebots zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen koordinieren sollen. Diese Koordination ist essenziell. Sie wurde in den Hearings insbesondere von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit Nachdruck gefordert. Eine starke Minderheit der Kommission will die Koordination zusätzlich mit einer nationalen Strategie stärken. Diese soll die Verantwortlichkeiten aller Partner klar definieren, Synergien schaffen und Doppelspurigkeiten vermeiden. Ich glaube, dass wir mit oder ohne Strategie von Bundesrat und Kantonen erwarten können, dass sie sich bei ihrem Handeln so präzise wie möglich abstimmen. Heute gibt es in diesem Bereich eine deutliche Lücke, die es unbedingt zu schliessen gilt.

Ich möchte meine Ausführungen zu diesem Block 4 mit dem Aufruf schliessen, den Willen des Bundesrates zu bestätigen.

Die Passage zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes über die Weiterbildung. Ich bitte Sie, die Streichungsanträge abzulehnen. Denn es sind diese Kompetenzen, die es jedem Individuum ermöglichen, sämtliche Berufe dieser Welt zu erlernen. Personen, bei denen diese Kompetenzen lückenhaft sind, bleiben in unserer wissensbasierten Wirtschaft auf der Strecke, und das dürfen wir nicht akzeptieren.

Ich bitte Sie, bei Artikel 13 den Anträgen der Mehrheit betreffend die Ergänzungen zur mündlichen Ausdrucksfähigkeit sowie betreffend die Erziehungs- und Sozialkompetenz zuzustimmen. Ich bitte Sie ebenfalls, die Erwähnung der Organisationen der Arbeitswelt mit Artikel 14 im Gesetz zu verankern. Und unterstützen Sie den Bundesrat dabei, die Instrumente für den Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen zu koordinieren.

Ganz zum Schluss bitte ich Sie, diesem schlanken Rahmengesetz zuzustimmen!