AB 153692
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Initiantinnen und Initianten, wonach die Armut bekämpft werden muss. Der Bundesrat sieht es auch als seine Aufgabe an, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Leben entsprechend zu gestalten. Die Armut in der Schweiz hat vielfältige Ursachen, sie lässt sich höchstens teilweise durch niedrige Löhne erklären. Entsprechend ist die Bekämpfung der Armut eine vielschichtige Aufgabe, und der Bundesrat hat im Mai 2013 das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut für die Jahre 2014-2018 gutgeheissen. Die Erarbeitung dieses Programms erfolgte in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen. Der Bund zielt mit dem nationalen Programm beispielsweise darauf ab, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhöhen, damit sie nicht in die Armut abrutschen.
Ich will Sie nicht mit Zahlen überhäufen, lassen Sie mich lediglich folgende Fakten in Erinnerung rufen: Die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung lag 2011 bei 3,7 Prozent, die Armutsquote der nichterwerbstätigen Bevölkerung lag 2011 bei 14,7 Prozent. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass die Armut bei der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 2007 und 2011 von 5 auf 3,7 Prozent deutlich abgenommen hat. Es sind also andere, lohnunabhängige Faktoren, die massgeblich zur Armut beitragen. Dazu gehören insbesondere das fehlende Bildungsniveau oder auch die Familiensituation. Das eigentliche Problem bei der Armut liegt also zuerst in der Erwerbslosigkeit und nicht in den tiefen Löhnen. Ein in der Bundesverfassung festgehaltener starrer Mindestlohn ist deshalb definitiv kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Armut.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Initiative abzulehnen.
Die Ergebnisse des schweizerischen Arbeitsmarktes können sich sehen lassen. Ein gutfunktionierender und anpassungsfähiger Arbeitsmarkt ist für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zentral. Trotz Wirtschaftskrise, Strukturwandel und Einführung der Personenfreizügigkeit erweist sich der Schweizer Arbeitsmarkt als ausgesprochen aufnahmefähig. Er bietet den allermeisten Menschen in unserem Land eine Arbeitsstelle und damit eine Perspektive. Kaum einem Land gelingt die Arbeitsmarktintegration auch von weniger gut qualifizierten Personen so gut wie uns. Dies zeigt sich an einer hohen Erwerbspartizipation, einer tiefen Arbeitslosigkeit und einem hohen Lohnniveau. Eine vergleichsweise ausgewogene Verteilung der Löhne und der verfügbaren Einkommen rundet das positive Gesamtbild ab.
Was macht den Unterschied zu zahlreichen anderen Ländern aus, die keinen solchen Wohlstand wie wir aufweisen können? Einer der zentralen Gründe ist die intakte und marktnahe Sozialpartnerschaft, die wir in diesem Land leben. Der Staat hält sich bei uns aus der Lohnbildung in der Privatwirtschaft grundsätzlich heraus. Arbeitsbedingungen und Löhne werden hauptsächlich von den Sozialpartnern ausgehandelt. Gesamtarbeitsverträge spielen dabei in vielen Branchen eine zentrale Rolle. Dies ist auch in Branchen mit höheren Tieflohnanteilen, wie im Gastgewerbe und im Reinigungsgewerbe, der Fall. Der sozialpartnerschaftliche Ansatz funktioniert insgesamt sehr gut und ermöglicht erst eine zurückhaltende staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes. Weiter gewährleistet dieser Ansatz, dass die verhandelten Lohnabschlüsse Rücksicht auf die wirtschaftliche Realität der jeweiligen Branchen und Regionen nehmen. Dies erklärt auch, weshalb GAV-Löhne je nach Branche, Region oder Tätigkeit unter 4000 Franken vereinbart werden. Die Sozialpartner und eben nicht der Staat wissen, was machbar ist, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet werden. Diese marktnahe Sozialpartnerschaft sichert den sozialen Frieden und ist erfolgreich.
Damit lässt sich auch erklären, warum die Schweiz im Global Competitiveness Report 2013/14 des WEF beim Ranking der Kooperation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern den ersten Platz belegt. Andere Länder mit staatlichen Eingriffen und einem höheren Abdeckungsgrad bei Gesamtarbeitsverträgen, als wir ihn kennen, liegen in diesem Ranking weit hinter uns, Frankreich z. B. auf Platz 135.
Ich wiederhole es immer wieder: Die Unternehmen müssen mit dem Markt atmen können - das ist entscheidend! Vor allem den Arbeitsuchenden kommt dies letztlich zugute. Wenn Firmen nicht die Gewissheit haben, sich in Krisen anpassen zu können, dann stellen sie auch bedeutend weniger schnell Personen ein. Dieses Problem kennen viele unserer Nachbarländer nur zu gut. Angesichts ihrer Branchenkenntnisse sind die Sozialpartner bei uns besser als der Staat in der Lage, über Mindestbestimmungen zu befinden. Dieses System bedingt starke und verantwortungsvolle Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und eine Kultur des Dialogs statt des Streiks. Beide Bedingungen sind in unserem Land erfüllt.
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes im Sinne der Initiative würde unser Schweizer Erfolgsmodell in erheblichem Masse infrage stellen. Vor diesem Hintergrund ist ein Systemwechsel nicht angezeigt. Deshalb empfiehlt der Bundesrat die eidgenössische Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Auch der in der Debatte mehrfach erwähnte Tieflohnbericht des Seco bestärkt den Bundesrat in seiner Haltung. Sie kennen den Bericht und die darin enthaltenen Erkenntnisse. Ich will insbesondere auf den eingangs erwähnten, nur losen Zusammenhang zwischen Armut und Tieflohnproblematik hinweisen sowie auf den im internationalen Vergleich ausgesprochen hoch angesetzten Mindestlohn und die allfälligen damit verbundenen negativen Beschäftigungseffekte.
Ich kann nicht im Detail auf den Bericht eingehen, hingegen will ich auf das in der Debatte mehrfach erwähnte Argument eingehen, dass die Ergänzungsleistungen wegen der Tieflöhne ständig zunehmen würden. Der Bundesrat hat am 20. November dieses Jahres den Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" verabschiedet. In diesem Bericht hat der Bundesrat festgestellt, dass die Ergänzungsleistungen zur [PAGE 2146] Altersversicherung zwischen 1998 und 2012 im Schnitt jährlich um 2,2 Prozent zugenommen haben. Gleichzeitig hat er aber auch festgestellt, dass die Zunahme der Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung der demografischen Entwicklung folgte. Der Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, lag zwischen 1998 und 2012 nämlich konstant bei rund 12 Prozent.
Auch nach Prüfung der Alternativen kommen wir zum Schluss, dass die aktuelle Politik grundsätzlich gut funktioniert und dass keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind, welche das bestehende Instrumentarium gewinnbringend ergänzen würden. Anders gesagt: Neue Massnahmen hätten unerwünschte und kontraproduktive Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf die Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz. Anhand des Beispiels der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wird ersichtlich, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen und den Sozialpartnern zum bestehenden System Sorge trägt und es regelmässig evaluiert und optimiert.
Die flankierenden Massnahmen wurden seit 2004 mehrfach angepasst, sei es auf gesetzlicher Stufe oder im Bereich des Vollzugs. Aktuell zieht eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco über die Wirkungsweise des heutigen Systems Bilanz und prüft erneut möglichen Handlungsbedarf. In diesem Sinn empfiehlt der Bundesrat auch die Kommissionsmotion 13.3668 zur Annahme. Diese bestätigt ihn in seiner Politik, dem Vollzug der flankierenden Massnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In seiner Stellungnahme zur Kommissionsmotion weist der Bundesrat auch darauf hin, dass sich das Parlament insbesondere bezüglich einer Beschleunigung des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung nicht zu viele Hoffnungen machen sollte. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Rechtsetzungsverfahren besonderer Art, welches immer eine gewisse Mindestdauer beanspruchen wird. Es ist jedoch auch ein Anliegen des Bundesrates, dass Optimierungsmöglichkeiten geprüft und falls nötig an die Hand genommen werden.
Fazit: Bei Mindestlohndebatten geht es schlussendlich immer um die Frage, was ein angemessener Lohn ist und wer diesen definieren soll. In der Schweiz hält sich der Staat grundsätzlich aus der Lohnbildung in der Privatwirtschaft heraus. Dies hat sich sehr bewährt. Der Schweizer Arbeitsmarkt schneidet im internationalen Vergleich sehr gut ab und bietet den meisten Menschen in unserem Land eine positive Perspektive. Wir kennen in unserem Land annähernd Vollbeschäftigung, eine sehr niedrige Arbeitslosigkeit, ein hohes Lohnniveau, geringe Lohnunterschiede sowie einen der niedrigsten Anteile an Arbeitnehmenden mit tiefem Lohn aller OECD-Staaten. Damit verfügen wir in unserem Land über eine der effizientesten Lohn- und Arbeitsmarktpolitiken weltweit. Der flexible Arbeitsmarkt ist einer der zentralen Pfeiler dieser Politik. Es ist daher nicht angemessen, das System grundsätzlich zu ändern.
Der Bundesrat will das gute Funktionieren unseres Arbeitsmarktes nicht aufs Spiel setzen, deshalb empfiehlt er Ihnen, die Initiative abzulehnen.