Lexipedia

Brand Heinz · Nationalrat · 2013-12-11

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11

Wortprotokoll

Die Kommission entschied am 28. Mai 2013 mit 14 zu 8 Stimmen. Die Mehrheit beantragt Ihnen nun, dieser parlamentarischen Initiative Amarelle keine Folge zu geben.

Das Ziel der parlamentarischen Initiative Amarelle ist, wie Frau Amarelle selbst ausgeführt hat, Klarheit zu schaffen. Sie will auf diesem Weg eine Vereinfachung bezüglich der Haftgründe erreichen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass dafür kein Bedarf besteht, und beantragt Ihnen, wie bereits gesagt, der Initiative keine Folge zu geben.

Welches ist die Begründung der Kommissionsmehrheit? Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Zwangsmassnahmen seit ihrer Einführung kontinuierlich ausgebaut worden sind; sie weist darauf hin, dass in der Zwischenzeit verschiedene Teilrevisionen des Asyl- und des Ausländergesetzes abgeschlossen worden sind und dass auf diese Revisionen laufend die Schulung der entsprechenden Anwendungsbehörden folgte: der Migrationsbehörden, der Zwangsmassnahmenrichter, aber auch der Anwaltschaften.

Es hat sich zu diesen Zwangsmassnahmen auch eine sehr differenzierte Rechtsprechung durch das Bundesgericht ergeben, sei es zu den einzelnen Haftformen, sei es zu den einzelnen freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Es sind zu diesen Zwangsmassnahmen auch zahlreiche juristische Publikationen veröffentlicht worden. Es besteht mithin eine [PAGE 2164] breite Rechtsprechung und andererseits eine juristische Literatur zu diesem ganzen Themenbereich. Es besteht mit anderen Worten für die rechtsanwendenden Behörden ein Fundus an Hilfsmitteln, die ihnen die Anwendung dieser Zwangsmassnahmen und die einzelnen Haftgründe erläutern.

Das geltende Recht, und das ist geradezu meine Schlussbemerkung, wird auch, wie man in der Rechtsprechung gut und leicht nachverfolgen kann, rechtsgleich angewendet, insbesondere durch die bereits erwähnte höchstrichterliche Rechtsprechung. Dass es in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Ansätze gibt, ist nicht eine Frage der Rechtsanwendung, sondern eine Frage der Organisation der Gerichte. Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung wird aber die Rechtsprechung der unteren Instanzen harmonisiert und ausgeglichen. Es besteht folglich nach Auffassung der Kommissionsmehrheit, wie bereits gesagt, kein Harmonisierungsbedarf.

Ich möchte Ihnen deshalb ebenfalls beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, weil der entsprechende Handlungsbedarf zur Harmonisierung nicht gegeben ist.