Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-12-08
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-08
Wortprotokoll
Wenn Sie die Fahne genau betrachten, so werden Sie unschwer feststellen, dass eine starke Minderheit - es waren immerhin 6 Mitglieder der 13-köpfigen Kommission - aufgrund ihrer Überzeugung und kraft des föderalen Gedankens gar nicht erst auf diese Vorlage eintreten wollte. Von dieser starken Minderheit, die sich in heutiger Betrachtung fast wie eine Vermächtnisgruppe ausnimmt, sind gerade noch der Präsident und meine Wenigkeit übrig geblieben. Sie ist also auf zwei Mitglieder geschrumpft. Nachdem unser geschätzter Präsident wahrscheinlich nicht aktiv in die Debatte eingreifen wird, liegt es wohl oder übel an mir, die Fahne der ehemals sechs Aufrechten hochzuhalten und das fast testamentarische Vermächtnis heute in unserem Rate zu vertreten und zu verteidigen; dies in der Hoffnung, dass ich am Schluss nicht der Einzige im Umzug bin, der dieses Geschäft zu Grabe tragen möchte.
Wenn man gegen dieses neu zu schaffende Präventionsgesetz Position bezieht, so heisst das noch lange nicht, dass man gegen präventive Massnahmen im Gesundheitswesen ist. Im Gegenteil: Prävention als Mittel vorausschauender und vorbeugender Handlungen ist im eigenen Interesse jeder Person und muss von dieser selbst wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung der Eigenverantwortung steht für die Minderheit deshalb im Vordergrund, nicht irgendwelche staatliche Massnahmen in der Zukunft, die dem Bürger kraft dieser gesetzlichen Grundlage von einem Schreibtisch in einer Berner Amtsstube des Bundes aus via die Kantone auferlegt werden.
Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, ob für den Erlass dieses Präventionsgesetzes überhaupt eine verfassungsmässige Grundlage besteht. Gerade diese Frage wurde in der Kommission nicht zufriedenstellend beantwortet. Auch mit der Antwort des Bundesrates scheint es der Minderheit noch heute zweifelhaft, ob die Artikel 117 und 118 der Bundesverfassung für ein derart weit reichendes Gesetz ausreichend sind. Artikel 117 erteilt dem Bund die Kompetenz, Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung zu erlassen, und ermächtigt ihn, diese allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklären. Artikel 118 überträgt dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft, die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können. Der Bund erhält im Rahmen dieses Epidemien-Artikels die Kompetenz, Vorschriften zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren zu erlassen. Schliesslich soll er Vorschriften über den Schutz vor ionisierenden Strahlen erlassen.
Andere verfassungsmässige Rechtsgrundlagen gibt es nicht. Ob man dieses Gesetz auf diese beiden Verfassungsartikel abstützen kann, erscheint der Minderheit mehr als fraglich zu sein. Wir sind überzeugt, dass man sich hier auf dünnem Eis bewegt. Aus Sicht der Minderheit hat dieses neue Gesetz für unser Land zudem wesentliche institutionelle Mängel. Ordnungspolitisch verstösst das Präventionsgesetz klar gegen das föderative Staatssystem, indem es einschneidend in die Autonomie der Kantone eingreifen kann und mit Sicherheit eingreifen wird. Es geht dabei nicht nur um ein koordinierendes Gesetz, das im Sinne einer Hülle über die heute bereits bestehenden Gesetze mit gesundheitspolitisch-präventivem Charakter gestülpt wird - es geht vielmehr darum, eine Grundlage zu schaffen, um direkt nationale Strategien zu lancieren und zu implementieren, deren Umsetzung danach in den Kantonen vorzunehmen ist.
Artikel 11 als Massnahmenartikel für die Kantone hält unter anderem fest, dass sie für die Durchführung der [PAGE 1096] Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen zu sorgen haben und insbesondere Massnahmen, die auf die nationalen Ziele ausgerichtet sind, zu fördern und dabei für die notwendige Koordination und Vernetzung zu sorgen haben; sie werden zudem dafür zu sorgen haben, dass die Bevölkerung Zugang zu zielgruppenspezifischen Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsangeboten haben. Namentlich sollen Schülerinnen und Schüler Zugang zu Schulgesundheitsdiensten haben, zudem soll ihre Gesundheitskompetenz verbessert werden. Im Weiteren haben die Kantone Bestrebungen zu fördern, die der Aufklärung und Information der Bevölkerung über Gesundheitsrisiken sowie über die Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und lebensrettende Massnahmen dienen.
Das sind neue bundesrechtliche Vorschriften und Grundlagen für die Kantone, obwohl diese in der Vergangenheit bereits sehr viel im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention - zum Teil mit grossem Erfolg - getan haben; natürlich jeder auf seine individuelle Art und insbesondere im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Es stand also bisher jedem Kanton frei, in der Gesundheitsförderungs- und Präventionspolitik seinen Weg zu gehen. Gerade aber Artikel 11 wird dieses föderale System künftig massiv belasten und zu uniformem Handeln zwingen. Es versteht sich aus unserer Sicht von selbst, dass der Bund wohl finanzielle Mittel zur Verfügung stellen wird, die Kantone aber zusätzlich eigene Mittel einschiessen werden müssen. Monitorings und Qualitätssicherungskontrollen werden zweifelsohne dazu führen, dass die personellen Ressourcen in den entsprechenden Bundes- und kantonalen Ämtern zwangsläufig ausgebaut werden müssen.
Aus diesem Artikel lassen sich aber auch Rechtsansprüche ableiten, für die die Kantone mit Sicherheit institutionelle Einrichtungen neu zu schaffen oder auszubauen und zusätzliche finanzielle Mittel einzustellen haben werden. Die Büchse der Pandora, die wir besser geschlossen halten sollten, wird mit diesem Gesetz geöffnet. Die Präventionsbegehrlichkeiten werden zunehmen und die Finanzen sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen künftig massiv belasten. Es ist zudem zu befürchten, dass die Kantone nur dann am Finanztopf werden partizipieren können, wenn sie umfangreiche formale Bedingungen zur Durchführung von Programmen, Aktionen, Gesundheits- und Präventionsoffensiven erfüllen, Ablaufstrukturen und Monitorings implementieren und dafür auch die personellen Ressourcen bereitstellen.
Gerade kleinere Kantone - die Erfahrungen in der Vergangenheit haben es immer wieder gezeigt - bekunden Mühe, die immer strengeren Bedingungen und höheren Standards einhalten zu können. Die Erfahrungen zeigen deshalb, dass sie, die ohne grosse Staatsapparate arbeiten, die Benachteiligten sein werden und lieber auf die ihnen eigentlich zustehenden Mittel verzichten, als unnötige und kostenintensive Strukturen aufzubauen, die schlussendlich, wie bereits erwähnt, den Kantonshaushalt stark belasten werden. Einfachere Präventionsmassnahmen, die zudem sehr nahe bei der Bevölkerung, direkt bei den Schulen und anderen Kreisen durchgeführt werden, zeigen sehr oft eine weit grössere Wirkung als statische Lenkungsmassnahmen, die mit viel Aufwand national durchgeführt werden und sehr oft regional überhaupt nicht ankommen. Aktionen und Kampagnen, die in grösseren Zentren erfolgversprechend sind, müssen nicht automatisch auch für kleine Regionen oder ländliche Gebiete gut sein.
Neue Gesetze sollten nur dann geschaffen werden, wenn sie dringend nötig sind. Dieses neue Gesetz ist aus Sicht der Minderheit nicht nötig. Vieles, was mit diesem Gesetz künftig gemacht werden könnte, wird bereits heute gemacht. Die Kantone haben kraft eigener gesetzlicher Grundlagen im Rahmen ihrer eigenen Gesundheitspolitik schon bisher enorm auf die Prävention in den Schulen Einfluss genommen, verschiedenste Beratungsstellen geschaffen und mit den finanziellen Mitteln, die sie selber gehabt haben oder von Institutionen wie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz erhalten haben, kantonale Programme durchgeführt. Die Minderheit lehnt es deshalb entschieden ab, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die künftig den Kantonen uniforme Massnahmen auferlegen, ihnen viel eigenen Spielraum nehmen und sie zudem finanziell stark belasten.
Es handelt sich um ein neues Gesetz der unnötigsten Art, das auch die Gesundheitskosten, rein schon aufgrund der demografischen Entwicklung, kaum beeinflussen wird. Wer behauptet, die Kosten würden dadurch sinken, streut der Bevölkerung Sand in die Augen, wie das schon mit der Einführung des KVG gemacht wurde. Es gilt deshalb heute: Wehret den Anfängen!
Ich bitte Sie deshalb aufgrund föderaler, finanzpolitischer und grösster verfassungsmässiger Bedenken, der Minderheit zu folgen und auf dieses unnötige Gesetz nicht einzutreten.