Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-16
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-16
Wortprotokoll
Namens einer starken Minderheit beantrage ich, der Standesinitiative Nidwalden zur Änderung des Kernenergiegesetzes Folge zu geben. Die Standesinitiative Nidwalden verlangt, Sie haben es gehört, im Kernenergiegesetz Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann.
Dass ausgerechnet der Kanton Nidwalden eine entsprechende Standesinitiative eingereicht hat, erstaunt auf den ersten Blick nicht, befindet sich doch im Kanton Nidwalden, Sie haben es gehört, mit dem Wellenberg einer der möglichen Standorte für ein geologisches Tiefenlager. Trotzdem ist der Kanton Nidwalden nicht ein Kanton, der sich der Lösung nationaler Probleme von vornherein verschliesst. Wenn der Kanton Nidwalden diese Standesinitiative dennoch eingereicht hat, so sind es neben grossen Vorbehalten punkto Sicherheit eines Tiefenlagers in der tektonisch instabilen Zone des Wellenbergs sowie Befürchtungen über grosse wirtschaftliche Einbussen - belegt durch die seit einem Jahr vorliegende sozioökonomisch-ökologische Studie des Bundesamtes für Energie - insbesondere demokratiepolitische und föderalistische Gründe, die dazu Anlass gaben.
Dabei muss man sich vergegenwärtigen, Sie haben es vorhin bereits gehört, dass die Bevölkerung des Kantons Nidwalden bei Volksabstimmungen in den Jahren 1988, 1995 und 2002 - also vor der Revision des Kernenergiegesetzes, mit welcher das frühere Mitentscheidungsrecht der Kantone und der Gemeinden eliminiert und die Mitsprache des Volkes auf ein nationales Referendum reduziert wurde - zu einem Tiefenlager Wellenberg deutlich Nein gesagt hat. Bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 sagte die Nidwaldner Bevölkerung ebenfalls wieder Nein zum Tiefenlager Wellenberg - insgesamt also viermal.
Die Standesinitiative greift aber ein Problem auf, das weit über das Tiefenlager Wellenberg hinausgeht und von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es geht um die Frage der direkten Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung bei der Lösung eines der grossen nationalen Probleme. Ich meine, zusammen mit dem Kanton Nidwalden und der Minderheit Ihrer Kommission, dass es geradezu unschweizerisch wäre, der betroffenen Bevölkerung da eine tatsächliche Mitsprache zu verweigern. Die Mitsprache im Rahmen des Sachplanverfahrens ist recht und gut, sie allein ermöglicht aber kein Ja oder Nein der betroffenen Bevölkerung zu einem geologischen Endlager - und das ist für diese die einzige wirklich relevante Frage.
Natürlich sind wir uns bewusst, dass das Problem der Lagerung der radioaktiven Abfälle gelöst werden muss - selbstverständlich durch eine sichere Lagerung in der Schweiz -, aber wir haben es hier mit einem Material zu tun, das über Jahrtausende hinweg potenziell gefährlich ist. Wir haben mithin ein Problem zu lösen, das punkto möglicher Auswirkungen in unserem Land einmalig ist. Dieses einmalige Problem lösen wir nicht mit einem Diktat, sondern einzig mit Vertrauen, das durch echte Partizipation und die Möglichkeit eines Vetos der betroffenen Bevölkerung zu schaffen ist. Das ist ein zugegebenermassen ambitiöser und schwieriger Weg, aber der einzig erfolgversprechende. Die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg ist eine Illusion. Ich hoffe, das muss nicht erst die Zukunft weisen.
Zusammengefasst: Wenn wir in der Schweiz geologische Tiefenlager realisieren wollen - und das tun wir alle -, so braucht es dazu die Möglichkeit eines Vetos der betroffenen Bevölkerung. Das schafft Vertrauen und zwingt die Verantwortlichen, die betroffene Bevölkerung mit Fakten zu überzeugen.
Ich ersuche Sie namens der Minderheit der Kommission, der Standesinitiative Nidwalden Folge zu geben.